Die Versicherungsbranche in der Schweiz hat sich auf Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler geeinigt und diese Mitte März 2024 zur Anerkennung bei der FINMA eingereicht. Sie leistet damit einen Beitrag an die Beratungsqualität in der gesamten Branche und kommt einer Regulierungsanforderung nach.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Aufsicht des Bundes über die Assekuranz. Die Teilrevision verlangt, dass alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Damit sollen die professionelle Berufsausübung und der Schutz der Versicherten gewährleistet werden.
Wer über eine bestandene Zulassungsprüfung verfügen muss
Die Mindeststandards sehen ein System von Prüfungen vor. Wer Versicherungsverträge anbietet oder abschließt, muss über eine bestandene Zulassungsprüfung verfügen. Dabei stehen je nach Tätigkeit vier Profile zur Verfügung: Allbranche, Nicht-Leben, Leben oder Krankenzusatzversicherungen. Die entsprechenden Prüfungen und die damit verbundenen Zulassungen sind kombinierbar. Wer zugelassen ist, muss alle zwei Jahre die Aktualität der Fachkenntnisse nachweisen. Für sehr spezifische Produkte, wie etwa Motorfahrzeuge oder Ernteausfallversicherungen, gelten spezielle Zulassungen.
Sowohl die Prüfungsinhalte als auch die Spielregeln wurden in den vergangenen zwei Jahren von der Branche in Kooperation mit der FINMA entwickelt. Die Prüfungen basieren auf Qualifikationsprofilen, wie sie auch für eidgenössische Berufsprüfungen üblich sind. Das professionelle und verantwortungsvolle Handeln bei der Kundschaft soll damit gefördert werden.
Veröffentlichung der genehmigten Mindeststandards erfolgt ab Juli 2024
Nach Ausage von FINMA sorgen über 10.000 ungebundene und gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler aktuell bei privaten Haushalten und Unternehmungen in der Schweiz für eine adäquate Risikoabsicherung.
Nach dem Genehmigungsprozess der FINMA werden die Mindeststandards für alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz verbindlich, unabhängig von Verbandsmitgliedschaften oder freiwilligen Selbstregulierungen. Die Veröffentlichung der genehmigten Mindeststandards soll wahrscheinlich im Juli oder August 2024 erfolgen.
2023 haben rund 1.700 Personen die Prüfung erfolgreich absolviert
Die Prüfung für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler auf Basis des FINMA-Reglements vom 23. November 2012 wird voraussichtlich noch bis Mitte 2025 durch den Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV angeboten und dann durch die neuen Prüfungen gemäss Mindeststandards abgelöst, so die Aussage der Pressemitteilung.
2023 haben rund 1.700 Personen diese Prüfung erfolgreich absolviert. FINMA ist davon überzeugt, dass in Zukunft deren Zahl zunehmen wird, da neu auch beispielsweise Mitarbeitende mit gewissen Innendienstfunktionen entsprechende Prüfungen absolvieren müssen.
Hintergrundinformationen
Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV schafft die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Berufsbildung und überbetriebliche Aus- und Weiterbildung von Versicherungsfachkräften in der Schweiz. Ziel ist es, ein attraktives, praxisrelevantes und zukunftsfähiges Bildungsniveau im Assekuranzbereich sicherzustellen.
Der VBV agiert im Auftrag der gesamten Versicherungsbranche. Er arbeitet eng mit Praxisexperten aus den Unternehmen zusammen. Gemeinsam mit ihnen definiert und entwickelt der VBV versicherungsspezifische Berufsbilder und Bildungsgänge mit anerkannten und anschlussfähigen Abschlüssen. Er konzipiert und realisiert dazu passende, zeitgemässe Lehrmittel und Digitalangebote für Lernende und Bildungspartner und gestaltet oder verantwortet die finalen Prüfungen.
Quelle: FINMA
Autor(en): versicherungsmagazin.de