Die Bafin hat am 14. Juni 2017 beim Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der East-West Assekuranz AG beantragt. Der Vorstand hatte zuvor die Überschuldung des Versicherers nach § 311 Absatz 1 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) angezeigt.
Die East-West Assekuranz AG ist ein verhältnismäßig kleiner Schaden-/Unfallversicherer. Die Bafin hatte dessen Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb am 16. Februar 2017 wegen nicht ausreichender Kapitalisierung widerrufen. Das Unternehmen durfte daher nur noch bestehende Versicherungsverhältnisse abwickeln, aber keine neuen mehr eingehen. Die Bafin hatte am 12. Mai 2017 zunächst die Verfügung über Vermögenswerte beschränkt und dann am 18. Mai 2017 die Verfügung über das Vermögen befristet untersagt. Am 9. Juni 2017 wurde diese Untersagung bis zum 30. Juni 2017 verlängert.
Keine Weiterkommen mehr: Passiva größer als Aktiva
Der Vorstand der East-West Assekuranz AG zeigte der Bafin schließlich am 14. Juni 2017 die Überschuldung an. Eine erstellte Zeitwertbilanz hatte ergeben, dass die Passiva des Unternehmens die Aktiva übersteigen. Anderweitige konkrete Sanierungsmöglichkeiten sind für den Versicherer wegen des Widerrufs der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nicht ersichtlich.
Quelle: Bafin; Bild: Reimer Pixelvario/Fotolia
Autor(en): Versicherungsmagazin