Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, wonach die Verbraucherzentrale Hamburg ihren "Ampelcheck Geldanlage" nicht weiter verbreiten darf.
„Mit dieser Entscheidung wird die Verbraucherzentrale in ihre Schranken gewiesen. Ihre Aufgabe ist der Schutz des Verbrauchers und nicht dessen Verunsicherung durch pauschale und unrichtige Behauptungen, die mehr ideologisch als sachlich begründet sind“, kommentierte BVK-Präsident Michael H. Heinz den Richterspruch.
Danach darf die Verbraucherzentrale Hamburg nicht länger behaupten, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie Rürup-Basis-Renten als Rentenversicherungsverträge seien nicht für die Altersvorsorge geeignet. Ferner werde ihr die Behauptung untersagt, diese Verträge böten eine geringere Sicherheit als etwa Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken. Sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch auf die Rendite solcher Verträge darf die Verbraucherzentrale die genannten Verträge nicht mit "Achtung - Gefahr!" beziehungsweise "Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden" beschreiben.
Siehe auch unseren am kommenden Freitag, 21. August 2009, in diesem Portal.
„Mit dieser Entscheidung wird die Verbraucherzentrale in ihre Schranken gewiesen. Ihre Aufgabe ist der Schutz des Verbrauchers und nicht dessen Verunsicherung durch pauschale und unrichtige Behauptungen, die mehr ideologisch als sachlich begründet sind“, kommentierte BVK-Präsident Michael H. Heinz den Richterspruch.
Danach darf die Verbraucherzentrale Hamburg nicht länger behaupten, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie Rürup-Basis-Renten als Rentenversicherungsverträge seien nicht für die Altersvorsorge geeignet. Ferner werde ihr die Behauptung untersagt, diese Verträge böten eine geringere Sicherheit als etwa Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken. Sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch auf die Rendite solcher Verträge darf die Verbraucherzentrale die genannten Verträge nicht mit "Achtung - Gefahr!" beziehungsweise "Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden" beschreiben.
Siehe auch unseren am kommenden Freitag, 21. August 2009, in diesem Portal.
Autor(en): Versicherungsmagazin