Aus dem aktuellen Heft: BU - Ohne Steuerwissen geht nichts mehr

Mit Einführung der kapitalgedeckten Basisversorgung hat der Gesetzgeber auch die Absicherung von Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrisiken in Verbindung mit einem Altersvorsorgevertrag
der Versorgungsschicht 1 ermöglicht. Um ihre Kunden bestens zum Thema zu beraten, sollten Vermittler hier aber über fundierte steuerliche Kenntnisse verfügen.


Die kapitalgedeckte Basisversorgung wird von vielen Vermittlern mit dem Hinweis auf die teilweise und ab dem Jahr 2025 volle Abzugsfähigkeit, auch der auf den Berufsunfähigkeitsschutz entfallenden Beitragsanteile, im Rahmen des Sonderausgabenabzugs (§ 10 Absatz 1 Nr. 2. b) EStG) angeboten und verkauft. Eine detaillierte Kenntnis der steuerrechtlichen Behandlung der Berufsunfähigkeitsrenten im Leistungsfall sowie eine entsprechende Aufklärung des Kunden über den über die Jahre hinweg fallenden Versicherungsschutz während der Ansparphase und eine qualifizierte Beratungsdokumentation sind jedoch zwingende Voraussetzungen.

Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug
Für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeitsvorsorge in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung sind einige Auflagen des Bundesministeriums der Finanzen zu beachten.
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Bild: ©Thorben Wengert/

Autor(en): Alexander Schrehardt, Martin Schweiger

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