Wieder einmal meldet sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Sachen Kontrolle von Finanzdienstleistungen zu Wort.
Man stellt der Finanzaufsicht durch die Bafin schlechte Noten aus, zumindest was die Verbrauchersicht betrifft. Sie kontrolliere zwar die Solvenzsicherung der Unternehmen, nicht aber deren Umgang mit ihren Kunden. Auch mehrere Jahre nach der Finanzkrise liege immer noch kein schlüssiges Gesamtkonzept für einen verbesserten Anlegerschutz und eine schlagkräftige Finanzaufsicht auf dem Tisch.
„Betrug und Abzocke“ seien nach wie vor an der Tagesordnung und würden auch durch den Entwurf zur Reform der Finanzaufsicht, wie er kürzlich von der Bundesregierung vorgelegt wurde, nicht eingedämmt, ist sich Gerd Billen (siehe Foto), vzbv-Vorstand, sicher. Es fehle an Biss.
Dokumentationspflichten nicht ernst genug genommen
Weiter würde am Bedarf der Kunden vorbei vermittelt und ineffiziente oder sogar hochriskante Produkte verkauft, stehe der provisionsgetriebene Vertrieb im Mittelpunkt und würden Informations- und Dokumentationspflichten nicht ernst genug genommen. Vor allem die Zersplitterung der Aufsicht – Bafin hier, Gewerbeämter dort – verhindere ein konsequentes Vorgehen. Daher stehe die Forderung nach einer einheitlichen Aufsicht aller Finanzvermittler durch die Bafin weiter im Raum.
Zwar habe die Bundesregierung in ihrer 2009er Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass es „kein Finanzmarktprodukt, keinen Finanzmarktakteur und keinen Finanzmarkt geben“ dürfe, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind, und weiter beschlossen, „kein Anbieter von Finanzprodukten soll sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen.“ Doch umgesetzt sei davon wenig, wie Billen weiter beklagt. Daher müsse die Finanzaufsicht den konkreten staatlichen Auftrag bekommen, sich aktiv um den Verbraucherschutz zu kümmern.
Steuergelder müssen sich in Kapitalstock wiederfinden
Die Forderung nach einem Verbraucherbeirat bei der Bafin und einem formalen Beschwerderecht von Verbraucherorganisationen, um die Finanzaufsicht zum Handeln zu drängen, seien nach wie vor nicht umgesetzt. Es müsse auch möglich sein, so Billen weiter, dass ineffiziente Finanzprodukte durch die Aufsicht vom Publikumsverkehr ausgeschlossen werden. Als Beispiel nannte er Riester-Produkte, bei denen die staatlichen Zulagen regelmäßig durch hohe Provisionen aufgezehrt würden. Hier müsse die Aufsicht dafür sorgen, dass sich Steuergelder im Kapitalstock wiederfinden und nicht bei den Anbietern. Weitere Forderungen betreffen klassische Lebensversicherungen. Hier müsse zum Beispiel die prognostizierte Verzinsung von den tatsächlich eingezahlten Beiträgen berechnet werden, nicht vom Sparanteil nach Abzug aller Kosten. So erscheint die Verzinsung höher als sie tatsächlich ist und führe die Verbraucher in die Irre.
Initiative Finanzmarktwächter weiter forcieren
Was die Umsetzung der Forderungen betrifft, ist Billen allerdings nicht sehr optimistisch. Weder die Bafin noch die Finanzbehörde hätte großes Interesse gezeigt, bemängelt er. Daher bezweifelt er, ob die Bundesregierung diese Hausaufgabe bis zur nächsten Bundestagswahl in gut einem Jahr noch erledigen wird. Man werde auf alle Fälle die Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen und des vzbv weiter forcieren, um Fehlentwicklungen schnell zu identifizieren. Dadurch entstehe eine duale Aufsichtsstruktur – hier die Bafin, dort die Finanzmarktwächter.
Allerdings müsse ein formalisiertes Verfahren installiert werden, mit dessen Hilfe die Verbraucherschützer ein formelles Initiativrecht bekämen und die Aufsicht eine Reaktionspflicht bei Marktmissständen hätte.
Bild: Elke Pohl
Man stellt der Finanzaufsicht durch die Bafin schlechte Noten aus, zumindest was die Verbrauchersicht betrifft. Sie kontrolliere zwar die Solvenzsicherung der Unternehmen, nicht aber deren Umgang mit ihren Kunden. Auch mehrere Jahre nach der Finanzkrise liege immer noch kein schlüssiges Gesamtkonzept für einen verbesserten Anlegerschutz und eine schlagkräftige Finanzaufsicht auf dem Tisch.
„Betrug und Abzocke“ seien nach wie vor an der Tagesordnung und würden auch durch den Entwurf zur Reform der Finanzaufsicht, wie er kürzlich von der Bundesregierung vorgelegt wurde, nicht eingedämmt, ist sich Gerd Billen (siehe Foto), vzbv-Vorstand, sicher. Es fehle an Biss.
Dokumentationspflichten nicht ernst genug genommen
Weiter würde am Bedarf der Kunden vorbei vermittelt und ineffiziente oder sogar hochriskante Produkte verkauft, stehe der provisionsgetriebene Vertrieb im Mittelpunkt und würden Informations- und Dokumentationspflichten nicht ernst genug genommen. Vor allem die Zersplitterung der Aufsicht – Bafin hier, Gewerbeämter dort – verhindere ein konsequentes Vorgehen. Daher stehe die Forderung nach einer einheitlichen Aufsicht aller Finanzvermittler durch die Bafin weiter im Raum.
Zwar habe die Bundesregierung in ihrer 2009er Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass es „kein Finanzmarktprodukt, keinen Finanzmarktakteur und keinen Finanzmarkt geben“ dürfe, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind, und weiter beschlossen, „kein Anbieter von Finanzprodukten soll sich der staatlichen Finanzaufsicht entziehen.“ Doch umgesetzt sei davon wenig, wie Billen weiter beklagt. Daher müsse die Finanzaufsicht den konkreten staatlichen Auftrag bekommen, sich aktiv um den Verbraucherschutz zu kümmern.
Steuergelder müssen sich in Kapitalstock wiederfinden
Die Forderung nach einem Verbraucherbeirat bei der Bafin und einem formalen Beschwerderecht von Verbraucherorganisationen, um die Finanzaufsicht zum Handeln zu drängen, seien nach wie vor nicht umgesetzt. Es müsse auch möglich sein, so Billen weiter, dass ineffiziente Finanzprodukte durch die Aufsicht vom Publikumsverkehr ausgeschlossen werden. Als Beispiel nannte er Riester-Produkte, bei denen die staatlichen Zulagen regelmäßig durch hohe Provisionen aufgezehrt würden. Hier müsse die Aufsicht dafür sorgen, dass sich Steuergelder im Kapitalstock wiederfinden und nicht bei den Anbietern. Weitere Forderungen betreffen klassische Lebensversicherungen. Hier müsse zum Beispiel die prognostizierte Verzinsung von den tatsächlich eingezahlten Beiträgen berechnet werden, nicht vom Sparanteil nach Abzug aller Kosten. So erscheint die Verzinsung höher als sie tatsächlich ist und führe die Verbraucher in die Irre.
Initiative Finanzmarktwächter weiter forcieren
Was die Umsetzung der Forderungen betrifft, ist Billen allerdings nicht sehr optimistisch. Weder die Bafin noch die Finanzbehörde hätte großes Interesse gezeigt, bemängelt er. Daher bezweifelt er, ob die Bundesregierung diese Hausaufgabe bis zur nächsten Bundestagswahl in gut einem Jahr noch erledigen wird. Man werde auf alle Fälle die Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen und des vzbv weiter forcieren, um Fehlentwicklungen schnell zu identifizieren. Dadurch entstehe eine duale Aufsichtsstruktur – hier die Bafin, dort die Finanzmarktwächter.
Allerdings müsse ein formalisiertes Verfahren installiert werden, mit dessen Hilfe die Verbraucherschützer ein formelles Initiativrecht bekämen und die Aufsicht eine Reaktionspflicht bei Marktmissständen hätte.
Bild: Elke Pohl
Autor(en): Elke Pohl