Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen () nimmt den Vertrieb von Versicherungsprodukten im Handel unter die Lupe. Wie das Handelsblatt erfahren hat, habe die Behörde bereits ein entsprechendes Schreiben an den Vorstand der Arag geschickt. Der Lebensversicherer hat gemeinsam mit der Versicherungsgruppe Rheinland die fondsgebundene Rentenversicherung "" in den Filialen des Discounters Plus vertrieben.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute () hatte bereits im September 2007 die Aufsichtsbehörde angerufen und die Untersagung des Vertriebs von Kinderunfall-Versicherungen in Penny-Supermärkten gefordert. Der Verband begründete dies mit dem Verstoß gegen Versicherungsvermittlerrecht. „Mit dem jetzt bekannt gewordenen BaFin-Schreiben an die Arag sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung voll bestätigt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die BaFin kritisiere, so der BVK, dass Discounter wie Plus für ihren Versicherungsverkauf von der Arag eine Provision erhalten.
Der Aufsicht sei nicht entgangen, dass bestimmte Versicherer mit Einzelhändlern im Vertrieb von Versicherungen zusammenarbeiten, erklärte die BaFin gegenüber dem Handelsblatt. Man befasse sich daher mit diesem Thema und sei noch in der Prüfungsphase, hieß es weiter. Die Arag selbst betrachtet ihre Vertriebsstrategie der Zeitung zufolge jedoch weiterhin als unbedenklich. Man befinde sich mit der BaFin "im regen Gedankenaustausch", zitiert das Blatt einen Arag-Sprecher.
Ganz anderer Ansicht ist der BVK. Dieser interpretiere das BaFin-Schreiben dahingehend, dass die staatliche Versicherungsaufsicht den Verkauf von Versicherungen in Supermärkten als nicht mit dem Gesetz konform sieht. "Auch nach unserem Verständnis missachten Versicherer mit dem Verkauf von Versicherungen über Penny, Plus und Tchibo die umfangreichen Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten, die jeder selbständige Versicherungsvermittler nach dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz erfüllen muss", erklärt Heinz. "Es ist deshalb zu hoffen, dass sich die Versicherer durch das BaFin-Schreiben zukünftig an das Vermittlerrecht halten."
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute () hatte bereits im September 2007 die Aufsichtsbehörde angerufen und die Untersagung des Vertriebs von Kinderunfall-Versicherungen in Penny-Supermärkten gefordert. Der Verband begründete dies mit dem Verstoß gegen Versicherungsvermittlerrecht. „Mit dem jetzt bekannt gewordenen BaFin-Schreiben an die Arag sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung voll bestätigt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die BaFin kritisiere, so der BVK, dass Discounter wie Plus für ihren Versicherungsverkauf von der Arag eine Provision erhalten.
Der Aufsicht sei nicht entgangen, dass bestimmte Versicherer mit Einzelhändlern im Vertrieb von Versicherungen zusammenarbeiten, erklärte die BaFin gegenüber dem Handelsblatt. Man befasse sich daher mit diesem Thema und sei noch in der Prüfungsphase, hieß es weiter. Die Arag selbst betrachtet ihre Vertriebsstrategie der Zeitung zufolge jedoch weiterhin als unbedenklich. Man befinde sich mit der BaFin "im regen Gedankenaustausch", zitiert das Blatt einen Arag-Sprecher.
Ganz anderer Ansicht ist der BVK. Dieser interpretiere das BaFin-Schreiben dahingehend, dass die staatliche Versicherungsaufsicht den Verkauf von Versicherungen in Supermärkten als nicht mit dem Gesetz konform sieht. "Auch nach unserem Verständnis missachten Versicherer mit dem Verkauf von Versicherungen über Penny, Plus und Tchibo die umfangreichen Beratungs-, Dokumentations- und Informationspflichten, die jeder selbständige Versicherungsvermittler nach dem novellierten Versicherungsvertragsgesetz erfüllen muss", erklärt Heinz. "Es ist deshalb zu hoffen, dass sich die Versicherer durch das BaFin-Schreiben zukünftig an das Vermittlerrecht halten."
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly