Aufklärungspflicht bei Unfallersatzwagen

Künftig müssen Vermieter ihren Kunden genau offen legen, wenn es Tarifunterschiede zwischen einer Anmietung auf eigene Kosten und einer Anmietung auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners gibt. Sie werden außerdem dazu verpflichtet, den Mieter auf mögliche Probleme mit dem Versicherer bei der Abrechnung und Kostenübernahme hinzuweisen.

Um von vornherein solche Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt André Fast, Leiter des Schadenmanagements bei dem Kfz-Direktversicherer DA Direkt: "Vor dem Anmieten eines Unfallersatzwagens sollte man sich mit der gegnerischen Versicherung über die Kostenübernahme verständigen." Nur so könne man sicher sein, dass es hinterher nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Die überhöhten Preise für Unfallersatzwagen sind der Versicherungswirtschaft schon lange ein Dorn im Auge. André Fast: "Wir sind über dieses Urteil sehr froh, da wir die Preisgestaltung der Autovermieter zulasten der Versichertengemeinschaft nie nachvollziehen konnten. Nun rechnen wir damit, dass sich die Mietpreise für Unfallersatzwagen schnell und deutlich nach unten bewegen werden."

Auslöser des Urteils war ein Streitfall zwischen einer Autovermietung und einem Mieter, der nach einem Unfall einen Wagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung gemietet hatte. Der Streit entstand, weil sich der Versicherer geweigert hatte, die über 2.000 Euro hohe Rechnung für den so genannten Standardtarif des Vermieters voll zu begleichen. Ihre Begründung: Der Mietpreis für private und gewerbliche Mieter hätte nur 750 Euro betragen. Den Rest sollte der Beklagte aus eigener Tasche begleichen. Da der Mieter dies ablehnte, zog der Vermieter vor Gericht und erhielt in den ersten beiden Instanzen Recht. Der BGH sah dies anders und wies zurecht darauf hin, dass auf dem Markt für Mietwagen ein erheblicher Unterschied in der Preisgestaltung zwischen Selbstzahlern und Versicherungskunden bestehe, der zum Teil bis zu 200 Prozent ausmache. Da dies den Mietern nicht allgemein bekannt sei, könne man sie auch nicht für Probleme mit der Versicherung des Unfallgegners, die die Kosten für den Mietwagen übernimmt, haftbar machen.

Quelle: DA Direkt Versicherung

Autor(en): Susanne Niemann

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