Aufkäufer wollen mit GDV kooperieren

Lebensversicherten, die ihre Policen vor Ablauf verkaufen, bleibt der Todesfallschutz erhalten. Dies sagte Gerd Bühler bei einem Fachgespräch des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft an der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin in Berlin. Bühler, Aufsichtsrats-Vorsitzender der Cash Life AG sieht vor allem große Chancen in diesem noch jungen Markt. Rund 50 Prozent aller Lebensversicherungen würden vorzeitig storniert, bei Policen mit 30 Jahren Laufzeit sogar 76 Prozent.

Günter Bost, Geschäftsführer Leben beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), skizzierte insbesondere die Grenzen des Zweitmarktes. Er hält den Rückkauf vor allem für ein Mengenproblem. Zudem würden 70 Prozent der Stornierungen in das erste Drittel der Laufzeit fallen. Damit seien die Kunden für Zweitmarkthändler jedoch gar nicht interessant.

In der Tat wird längst nicht jeder Verkaufswillige akzeptiert. Das Geschäftsinteresse der Zweitvermarkter richtet sich vorwiegend auf eine finanzstarke Klientel. Zu den Mindestvoraussetzungen zählen häufig:
- der Rückkaufswert muss wenigstens 5.000 Euro betragen,
- die Restlaufzeit der Verträge darf nicht länger als 15 Jahre sein,
- Direktversicherungen, Versicherungen, bei denen die Überschüsse zur Laufzeitverkürzung verwendet werden oder die Teilauszahlungen vorsehen, sowie fondsgebundene Lebensversicherungen werden nicht gekauft.

Dennoch werden rund 1,5 Millionen Lebens-Policen jedes Jahr vorzeitig gekündigt. Allein 2004 mussten Versicherer laut Bühler über 13 Milliarden Euro vorzeitig an Kunden zurückzahlen - für die Versicherer wegen der Stornogewinne kein schlechtes Geschäft (Stornoquote 2004: 5,6 Prozent; Frühstorno. 11,6 Prozent). Daher verweigerten sie häufig die Zustimmung zum Wechsel des Versicherungsnehmers, so Bühler. Die Hürde lasse sich jedoch inzwischen durch Kauf mittels Abtretung und Vereinbarungstreuhand überspringen. „Der Zweitmarkt kann jedoch helfen, die Stornoquote zu senken, und bringt jedem Beteiligten Vorteile", sagte Bühler.

„Sinnvoll wäre jedoch eine institutionelle Zusammenarbeit“, meint Bühler. Immerhin bleiben den Versicherern damit die Kapitalanlagen erhalten und der Bestand werde nicht geschmälert, so dass damit auch Kostenvorteile verbunden seien. Dennoch lehnt der GDV weiterhin den Hinweis auf die Alternative Zweitmarkt in den Policen sowie in der Beratung strikt ab.

„Der vorzeitige Verkauf sei nicht den Verlockungen des Zweitmarktes geschuldet, sondern das Frühstorno hat seine Ursache in schlechter Beratung“, meint Bühler. Der Zweitmarkt könne in diesem Zusammenhang ein Ausweg sein. „Auf jeden Fall führt er zu mehr Wettbewerb“, sagte Bühler, der zugleich als Beirat im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) aktiv ist. GDV-Geschäftsführer Bost widersprach vehement: „Storno liegt nicht überwiegend in falscher Beratung begründet“. Er räumte aber ein, dass der Verkauf einer Police vor Ende der Laufzeit im Einzelfall „ganz vernünftig“ sein könne.

Der BVZL sieht in einer institutionellen Zusammenarbeit von Versicherungsgesellschaften und Zweitmarkt-Unternehmen den richtigen Weg. Die Argumente dafür sind schlüssig. Ganz soweit ist der GDV noch nicht, jedenfalls noch nicht offiziell.

Autor(en): Detlef Pohl

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