Heute ist der Gedenktag eines der populärsten christlichen Heiligen: Nikolaus von Myra. Wer heute Abend mit rotem Mantel und Rauschebart Kinder überraschen will, hat im Vorfeld hoffentlich auch an seinen Versicherungsschutz gedacht. Denn gerade in der kalten Jahreszeit ist es schnell passiert: Schwer bepackt mit einem Sack voller Geschenke rutscht der Nikolausdarsteller auf dem Weg zu seinem Auftritt im Schnee aus und verletzt sich dabei.
Auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann der Darsteller dann nicht bauen (Pflicht-)Versichert sind dort nämlich nur Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Und das dürfte bei einer Buchung als Nikolaus oder auch als Weihnachtsmann eher nicht vorliegen. Je nach Einzelfall wird es sich vielmehr um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln. Nur eine private Unfallversicherung kommt im Schadensfall für die entstehenden Kosten auf, wenn nicht dem Veranstalter eine Verletzung seiner Räum- und Streupflicht oder einer anderen Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.
Auch für Studenten wichtig
Das gilt übrigens auch für Nikoläuse und Weihnachtsmänner, die im Hauptjob Studenten sind: Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei ihnen nur ein, wenn der Unfall im Verantwortungsbereich der Hochschule passiert ist - der Auftritt als Geschenkebringer fällt sicherlich nicht darunter.
Arag SE
Auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann der Darsteller dann nicht bauen (Pflicht-)Versichert sind dort nämlich nur Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Und das dürfte bei einer Buchung als Nikolaus oder auch als Weihnachtsmann eher nicht vorliegen. Je nach Einzelfall wird es sich vielmehr um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln. Nur eine private Unfallversicherung kommt im Schadensfall für die entstehenden Kosten auf, wenn nicht dem Veranstalter eine Verletzung seiner Räum- und Streupflicht oder einer anderen Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.
Auch für Studenten wichtig
Das gilt übrigens auch für Nikoläuse und Weihnachtsmänner, die im Hauptjob Studenten sind: Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei ihnen nur ein, wenn der Unfall im Verantwortungsbereich der Hochschule passiert ist - der Auftritt als Geschenkebringer fällt sicherlich nicht darunter.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de