Während es bei privaten Zahnzusatztarifen ein breites und kundenfreundliches Angebot am Markt gibt, sieht dies bei den stationären Zusatzversicherungen völlig anders aus. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Licht und Schatten in der Zusatzversicherung" der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH, Köln. Die Studie wurden von Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will (im Bild rechts) und dem selbstständigen Tarifanalysten Axel
Fürderer vorgestellt.
Zum ersten Mal untersuchte die Kölner Ratingagentur private Zusatzversicherungen, die den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergänzen. Insgesamt flossen jeweils 41 Zahntarife für Erwachsene und Kinder beziehungsweise Jugendliche sowie 38 Einbett- und 25 Zweibettzimmertarife in die Studie ein. Ein erstes Ergebnis vorweg: Während in der Krankenvollversicherung nur noch wenige
Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) überhaupt einen Nettozuwachs an Versicherten registrieren können (zum Beispiel die Mecklenburgische, Concordia, R+V, Debeka und Huk Coburg), wachsen umgekehrt in der privaten Krankenzusatzversicherung fast alle PKV-Unternehmen. Besonders stark gewachsen in den letzten fünf Jahren sind dort die R+V, Central/Envivas, Allianz, Deutsche
Familienversicherung und die Debeka.
Assekurata definierte in der Studie Grundleistungen, die in einem solchen Tarif nach Meinung der Analysten dringend geboten seien. Dies wären bei stationären Zusatzversicherungen folgende Leistungen: Akutbehandlung, Anschlussrehabilitation, gemischte Anstalten, sonstige Rehamaßnahmen,
Privatkliniken oder Entgiftung.
Keine klare Definition des Leistungsfalls
Insgesamt gibt es 5,9 Millionen stationären Zusatzversicherungen in Deutschland. Hier geht es im Wesentlichen um die Ergänzung der allgemeinen Krankenhausleistungen in Kliniken mit GKV-Versorgungsvertrag durch stationäre Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung, gesondert berechnete Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer). Diese Erwartungshaltung erfüllt aber zumindest bedingungsmäßig keiner der untersuchten Tarife. Denn in keinem der Bedingungswerke findet sich die eigentlich naheliegende Definition des Leistungsfalles: Der Leistungsfall ist eine stationäre Behandlung, für die die GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Stattdessen legen die Unternehmen fest, dass der Versicherungsfall genau dann eintritt, wenn die medizinische Notwendigkeit durch den privaten Krankenversicherer anerkannt wird.
Als eklatant empfindet der Assekurata-Geschäftsführer aber noch mehr, dass die Analyse bei 80 Prozent der untersuchten Bedingungswerke in vielen Bereichen zum Teil unzeitgemäße Leistungsausschlüsse und -einschränkungen zutage gefördert hat. Dies betrifft beispielsweise Leistungen im Fall von Rehabilitationen und Entgiftungen.
16-mal mangelhaft
Im Ergebnis vergab Assekurata für die Tarifbedingungen bei stationären Zusatztarifen, die neben wahlärztlichen Leistungen die gesonderte Unterbringung im Einbettzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten vorsehen, gleich 16 Mal das Urteil mangelhaft und in elf Fällen „ausreichend“. Eine sehr gute Bewertung erreichte keiner der untersuchten Tarife. Mit der Note gut (2,3)
erzielt der Tarif PlanS der Central die beste Bewertung. Danach gab es neun Mal die Note befriedigend. Bei diesen Tarifen finden sich aber auch solche, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind. Das bedeutet, dass die Beiträge im Alter für die Versicherten massiv steigen werden. So steigt zum Beispiel der Tarif der Janitos Versicherung AG bei einem Eintrittsalter von 33 Jahren von 25 auf 141 Euro monatlich, wenn das Alter 73 Jahre erreicht wird. Fatal ist das, da man im Alter eine solche Versicherung eher benötigen wird als in jungen Jahren.
Modernisierung der Musterbedingungen überfällig
Man merke den Tarifen deutlich an, dass sie in die Jahre gekommen sind, vielfach fehle es an Klarheit und Verbindlichkeit. Sowohl in der Vollversicherung als auch bei Zusatztarifen in Pflege und Zahn sei die Branche hier schon weiter. "Es bleibt zu hoffen, dass neben einem intensiveren Wettbewerb um faire und kundenfreundliche Bedingungen auch durch die überfällige Modernisierung der Musterbedingungen Bewegung in den Markt kommt", lautet das Urteil von Assekurata. Dabei geht es um die Musterbedingungen MB/KK 2009 des PKV-Verbandes.
Mehr auch zu den Zahnzusatztarifen können Sie in Versicherungsmagazin 2/2016 lesen.
Die Studie ist bei Assekurata käuflich zu erwerben für 1.495 Euro + Mehrwertsteuer.
Bildquelle: © Bernhard Rudolf
Fürderer vorgestellt.
Zum ersten Mal untersuchte die Kölner Ratingagentur private Zusatzversicherungen, die den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergänzen. Insgesamt flossen jeweils 41 Zahntarife für Erwachsene und Kinder beziehungsweise Jugendliche sowie 38 Einbett- und 25 Zweibettzimmertarife in die Studie ein. Ein erstes Ergebnis vorweg: Während in der Krankenvollversicherung nur noch wenige
Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) überhaupt einen Nettozuwachs an Versicherten registrieren können (zum Beispiel die Mecklenburgische, Concordia, R+V, Debeka und Huk Coburg), wachsen umgekehrt in der privaten Krankenzusatzversicherung fast alle PKV-Unternehmen. Besonders stark gewachsen in den letzten fünf Jahren sind dort die R+V, Central/Envivas, Allianz, Deutsche
Familienversicherung und die Debeka.
Assekurata definierte in der Studie Grundleistungen, die in einem solchen Tarif nach Meinung der Analysten dringend geboten seien. Dies wären bei stationären Zusatzversicherungen folgende Leistungen: Akutbehandlung, Anschlussrehabilitation, gemischte Anstalten, sonstige Rehamaßnahmen,
Privatkliniken oder Entgiftung.
Keine klare Definition des Leistungsfalls
Insgesamt gibt es 5,9 Millionen stationären Zusatzversicherungen in Deutschland. Hier geht es im Wesentlichen um die Ergänzung der allgemeinen Krankenhausleistungen in Kliniken mit GKV-Versorgungsvertrag durch stationäre Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung, gesondert berechnete Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer). Diese Erwartungshaltung erfüllt aber zumindest bedingungsmäßig keiner der untersuchten Tarife. Denn in keinem der Bedingungswerke findet sich die eigentlich naheliegende Definition des Leistungsfalles: Der Leistungsfall ist eine stationäre Behandlung, für die die GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet. Stattdessen legen die Unternehmen fest, dass der Versicherungsfall genau dann eintritt, wenn die medizinische Notwendigkeit durch den privaten Krankenversicherer anerkannt wird.
Als eklatant empfindet der Assekurata-Geschäftsführer aber noch mehr, dass die Analyse bei 80 Prozent der untersuchten Bedingungswerke in vielen Bereichen zum Teil unzeitgemäße Leistungsausschlüsse und -einschränkungen zutage gefördert hat. Dies betrifft beispielsweise Leistungen im Fall von Rehabilitationen und Entgiftungen.
16-mal mangelhaft
Im Ergebnis vergab Assekurata für die Tarifbedingungen bei stationären Zusatztarifen, die neben wahlärztlichen Leistungen die gesonderte Unterbringung im Einbettzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten vorsehen, gleich 16 Mal das Urteil mangelhaft und in elf Fällen „ausreichend“. Eine sehr gute Bewertung erreichte keiner der untersuchten Tarife. Mit der Note gut (2,3)
erzielt der Tarif PlanS der Central die beste Bewertung. Danach gab es neun Mal die Note befriedigend. Bei diesen Tarifen finden sich aber auch solche, die nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sind. Das bedeutet, dass die Beiträge im Alter für die Versicherten massiv steigen werden. So steigt zum Beispiel der Tarif der Janitos Versicherung AG bei einem Eintrittsalter von 33 Jahren von 25 auf 141 Euro monatlich, wenn das Alter 73 Jahre erreicht wird. Fatal ist das, da man im Alter eine solche Versicherung eher benötigen wird als in jungen Jahren.
Modernisierung der Musterbedingungen überfällig
Man merke den Tarifen deutlich an, dass sie in die Jahre gekommen sind, vielfach fehle es an Klarheit und Verbindlichkeit. Sowohl in der Vollversicherung als auch bei Zusatztarifen in Pflege und Zahn sei die Branche hier schon weiter. "Es bleibt zu hoffen, dass neben einem intensiveren Wettbewerb um faire und kundenfreundliche Bedingungen auch durch die überfällige Modernisierung der Musterbedingungen Bewegung in den Markt kommt", lautet das Urteil von Assekurata. Dabei geht es um die Musterbedingungen MB/KK 2009 des PKV-Verbandes.
Mehr auch zu den Zahnzusatztarifen können Sie in Versicherungsmagazin 2/2016 lesen.
Die Studie ist bei Assekurata käuflich zu erwerben für 1.495 Euro + Mehrwertsteuer.
Bildquelle: © Bernhard Rudolf
Autor(en): Bernhard Rudolf