Artus Gruppe: Kein leichtes Spiel für deutsche Baufirmen in Frankreich

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Deutsche Baufirmen und Handwerksbetriebe, die sich an Ausschreibungen in Frankreich beteiligen, müssen aufgrund der dortigen komplexen gesetzlichen Regelungen bei dem nachzuweisenden Versicherungsschutz mit diversen Hürden rechnen. Darauf weist die Artus Gruppe hin. Betroffen sind unter anderem auch Baumaßnahmen von Produktionsstätten für erneuerbare Energien.

Für Neubauten sowie Renovierungsmaßnahmen im Nachbarland, braucht jeder Hersteller eines Bauwerks oder daran Beteiligter eine so genannte „Decennale“. Das ist eine Pflichtversicherung mit zehnjährigem Versicherungsschutz, die mit der Abnahme des Bauwerks beginnt, aber bereits vor Baustart im Rahmen der Vertragsverhandlungen nachgewiesen werden muss. Im französischen Bürgerlichen Gesetzbuch („Code Civil“) ist festgelegt, dass jeder Hersteller eines Bauwerks oder daran Beteiligter zehn Jahre lang vollumfänglich gegenüber Auftraggebern und Käufern für Schäden und Mängel haftet.
Die weitgehenden Bestimmungen betreffen sowohl die Bausubstanz als auch die Nutzbarkeit. Anders als in Deutschland muss der Bauausführende zudem beweisen, dass er für einen Schaden nicht verantwortlich ist.

Biokraftanlagen sind von Versicherungspflicht ausgenommen

Eine Besonderheit besagt, dass für Maßnahmen der Infrastruktur und der Industrie, zum Beispiel Brücken, Straßen, Schienenwege, Flughäfen oder Lagerhallen zwar die zehnjährige Haftung besteht, jedoch keine Versicherungspflicht. Hier aber liegt die Crux: Biokraftanlagen sind durch die aktuelle Rechtsprechung als Industriebauten eingestuft und damit ebenfalls von der Versicherungspflicht ausgenommen. Obwohl das so ist, kommt es häufig vor, dass französische Auftraggeber die „Decennale“ vertraglich verlangen. Die Versicherer wiederum verweigern die zehnjährige Gewährleistungsdeckung mit der Begründung, dass keine Verpflichtung dafür bestehe. Photovoltaikanlagen werden dagegen versichert, sofern die Solarmodule feste Bestandteile des Dachs sind und somit der Pflichtversicherung unterliegen.

Weitreichende Risikoprüfungen für deutsche Baufirmen
Auch für die immer stärker nachgefragten Versicherungen für Bauvorhaben bei erneuerbaren Energien und beim ökologischen Hausbau gilt die „Decennale“-Haftung. Allerdings weisen die französischen Versicherer kaum Erfahrungen bei diesen modernen Technologien auf und halten sich daher auch hier bei der Gewährung von Versicherungsschutz zurück. Für die Baufirmen ist das ein Dilemma: Denn einerseits wird vom Auftraggeber der Nachweis hochwertigen Versicherungsschutzes verlangt, andererseits scheuen sich die französischen Versicherer, adäquate Deckungszusagen zu geben. Und das bei weitreichenden Risikoprüfungen und behördlichen sowie unternehmensrechtlichen Vorgaben für deutsche Baufirmen.

Differenz als immaterieller Vermögensschaden angesehen
Artus ist mit einem im Elsass ansässigen Makler eine Kooperation eingegangen, der sich um die Gesamtabwicklung solcher Projekte kümmert. Er kennt die Fallstricke französischen Rechts und die Annahmepraxis der Versicherer. Zusammen haben beide ein Konzept erarbeitet. So besteht für Biokraftanlagen die Möglichkeit, neben der Bauleistungsversicherung eine Decennale für Industriebauten abzuschließen. Diese bietet zwar keine Deckung für Schäden und Mängel, welche die Anlage für seine Nutzung unbrauchbar machen, deckt aber Schäden, die das Betonfundament beeinträchtigen.

Der Nutzungsausfall kann als Bestandteil einer eigenen Produkthaftpflichtversicherung als reiner Vermögensschadendeckung eingeschlossen werden. Sollte also bei der Biokraftanlage die kalkulierte Strommenge nicht erzeugt werden können, würde die Differenz als immaterieller Vermögensschaden abgerechnet.

2012 rund 118.000 Schäden gemeldet

Die Bedeutung der „Decennale“ zeigen die Schadenzahlen. Insgesamt wurden in 2012 in Frankreich rund 118.000 Schäden gemeldet. Davon betroffen waren unter anderem zu rund 40 Prozent Bauunternehmen, 35 Prozent Handwerker, 7 Prozent Technische Planungsbüros und 4 Prozent Architekten.

Quelle: Artus Gruppe

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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