Immer wieder gibt es Unsicherheiten darüber, ob Maklerpools im Falle einer Insolvenz für Versicherungsmakler zum Risiko werden könnten. Der Streit, bei dem es um handfeste wirtschaftliche Interessen zwischen Verbünden und Pools geht, gipfelte unlängst in einem Urteil. Doch betroffen waren nur zwei Kontrahenten. Daher hat sich Versicherungsmagazin die wirtschaftliche Lage vieler Dienstleister angeschaut und nach Insolvenzregelungen gefragt. Fazit: Der Markt brummt. Insolvenzen sind derzeit eher unwahrscheinlich. Trotzdem sollten sich Versicherungsmakler und solche, die es künftig werden wollen, ihren Partner genau aussuchen.
Vor dem Landgericht Lübeck hat Blau Direkt einen echten Etappensieg gegen den DEMV Deutscher Maklerverbund erzielt. Der Verbund darf nicht mehr behaupten, dass im Fall der Insolvenz eines Maklerpools sämtliche Bestandsdaten per Maklervertrag zeitaufwendig übertragen werden müssen. Auch die Aussage, dass die Rechte am Kundenstamm beim Maklerpool liegen und dass im Fall einer Insolvenz des Maklerpools der Bestand ohne Zustimmung des Maklers durch den Insolvenzverwalter veräußert werden kann, ist nach Ansicht des Gerichts nicht legitim.
Insolvenzsicherung ist bei allen Playern wichtiges Thema
Das gilt auch für die Behauptung, dass ein Makler bei einem Maklerpool keine Außenwirkung habe, da in den Policen der Name des Pools stehe. Das Gericht stellte fest, dass alle drei Aussagen wettbewerbsrechtlich problematisch sind, weil sie absolut in den Raum gestellt würden und nicht auf einzelvertragliche Konstellationen hingewiesen wird (Urteil vom 14. März 2019; Az.: 8 HKO 50/18).
Dass die Welt der Maklerservicedienstleister deutlich differenzierter ist, zeigt die Umfrage bei wichtigen Playern. Fast alle haben zur Insolvenzfrage mehr oder weniger umfangreich Stellung bezogen. Sehr umfassend erläutert Deutschlands größter Pool, die Fondsfinanz, die eigenen Sicherheitsvorkehrungen. Entwickelt wurde hierfür das System "100 % Bestandssicherung". Danach ist der Makler bei Fondsfinanz "jederzeit und unter allen Umständen" alleiniger Eigentümer seiner Bestände. "Ab Policierung wird der Kunde in der Kundenliste des Maklers geführt. Diese Liste wird von der Fondsfinanz täglich in verschlüsselter Form an einen externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfer versendet", erläutert Geschäftsführer Norbert Porazik.
Dauerhafter Zugriff auf den eigenen Bestand
Diese "Auslagerung" sei die Garantie dafür, dass der Makler dauerhaften Zugriff auf seinen Bestand hat. Per einseitiger Erklärung des Prüfers hat der Makler jederzeit die Möglichkeit, die Liste an sich selbst oder an die jeweilige Gesellschaft schicken zu lassen. Zur Sicherstellung des Systems lägen zudem einseitige Erklärungen der Gesellschaften vor, die alle auf der Webseite des Unternehmens einsehbar sind. Porazik: "Durch die wechselseitigen Vereinbarungen kann jeder unserer Makler seinen Bestand inklusive aller Courtageansprüche auf sich übertragen lassen - ohne dass dies von irgendeiner Seite unterbunden werden könnte."
Doch der Geschäftsführer des "kleinen" Pools Allfinanztest streut Salz in die Wunden der Pools, die mit großartigen Sicherheitskonzepten ihre Kunden überzeugen wollen. "Auch unsere Kooperationspartner haben die Mandate ihrer Kunden und können damit entsprechend reagieren", erläutert Geschäftsführer Bernd Plitschuweit.
Warnung vor Stornorisiken und diskontierten Courtagen
Er warnt aber gleichzeitig: "Die jeweilige Rechtsprechung kann man nicht voraussehen, auch wenn manche Pools behaupten, dass sie das Insolvenzrecht für diese Fälle vorab gestalten können." Daher sei es besser, vorzubeugen und nicht gierig zu sein. "Wir arbeiten nicht mit diskontierten Courtagen und Stornorisiken, die andere in Millionenhöhe mitschleppen", so Plitschuweit.
Die vollständige Titelgeschichte "Fragen zum Insolvenzschutz bleiben" können Sie in der aktuellen Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen. Entweder im PDF-Archiv oder als e-Magazin.
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Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek