Eine Arbeitslosenversicherung, die auch im Ausland zahlt, gibt es. Allerdings ist sie ungewöhnlich und über das staatliche soziale Sicherungsnetz in Deutschland nicht zu haben. Der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) hat ein Konzept entwickelt, das mit der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar ist, aber privat "eingestielt" werden muss. Für das Deckungskonzept sind private Versicherer zuständig.
Jährlich verlassen an die hunderttausend Bundesbürger Deutschland, um im nahen und ferneren Ausland einen neuen Lebensmittelpunkt zu finden. Nicht alle werden im Auftrag einer Firma ins Ausland entsandt. Viele wollen ihrer Heimat den Rücken für immer kehren und wandern aus. An Versicherungsschutz denken dabei nur wenige.
Das erfuhr Andreas Opitz bei mehreren Auslandsaufenthalten. Deutlich wurde dabei auch, dass es außer ein paar Möglichkeiten zur privaten Krankenversicherung wenig bis fast gar nichts für eine ausreichende Absicherung für im Ausland lebende Bundesbürger gibt. Das war der Auslöser für die Gründung des BDAE, unter dessen Dach nun bereits seit 1995 in Hamburg Versicherungslösungen für so genannte Expatriates, die im Ausland Beschäftigten, und für alle Auswanderer sowie Rückkehrer konzipiert werden.
Umfassende Unterstützung
"Unser Hauptziel ist es, Unternehmen, deren Mitarbeiter sowie auch Privatpersonen bei der Planung und Umsetzung von Auslandsaufenthalten umfassend zu unterstützen", betont Opitz. Unter dem Dach des BDAE bieten inzwischen drei Gesellschaften Dienstleistungen an, die von der umfassenden Auslandsberatung über die länderspezifische soziale Absicherung bis hin zum internationalen Personalmanagement reichen.
Die besondere Problematik der Errungenschaften des staatlichen Sozialversicherungsnetzes veranlassten den Visionär Opitz, ein vergleichbares Konzept auf privater Ebene in Kooperation mit Versicherern zu entwickeln und mit der Auslands-Sozialversicherung "EXPAT COMPACT" zu realisieren.
Vorbild: die deutsche Sozialversicherung
Das Konzept gleicht der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Das Versicherungspaket, das über den BDAE angeboten wird, enthält mehrere Module, die zwei Krankenversicherungsvarianten, eine Krankentagegeld-Versicherung, eine Arbeitslosenversicherung sowie eine Rentenversicherung umfassen. Besonders außergewöhnlich ist dabei die Arbeitslosenversicherung „EXPAT JOB“ für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter von Unternehmen. Die Police deckt das Risiko der Arbeitslosigkeit in einem mit der deutschen Arbeitslosenversicherung vergleichbaren Umfang ab.
"Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ohne Ausstrahlung der Sozialversicherungspflicht besteht auch hier eine beitragsfreie Weiterversicherung von bis zu zwei Jahren, um die entstandenen Wartezeiten in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auszugleichen", erklärt Opitz. Er macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass - von wenigen Ausnahmen abgesehen - das soziale Netz und seine hierzulande gewohnte Qualität im Ausland ungültig sind.
Für die private Arbeitslosenversicherung des BDAE liefert die Würzburger Versicherungs-AG das Deckungskonzept. Versicherungsnehmerin ist die Dienstleistungsgesellschaft für den Bund der Auslandserwerbstätigen (BDAE). Im Detail der „versicherungs-chinesischen“ Formulierungen, heißt es, dass als Versicherungsberechtigte juristische Mitglieder des BDAE und Arbeitgeber gelten, die zu einem juristischem Mitglied mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 25 Prozent stehen.
Absicherung für Vollzeitbeschäftigte im Ausland
Versicherbare Personen können alle Arbeitnehmer im Alter zwischen 20 und 60 Jahren sein, die gegen Entgelt außerhalb ihres Heimatlandes vollzeitbeschäftigt und die bei Versicherungsbeginn nicht in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind. Die Höhe der Versicherungsprämie und der eventuellen späteren Leistungen richten sich nach dem an den Versichertenberechtigten gezahlten Gehalt sowie diesbezügliche Bestimmungen, die im Sozialgesetzbuch III verankerten sind.
Jährlich verlassen an die hunderttausend Bundesbürger Deutschland, um im nahen und ferneren Ausland einen neuen Lebensmittelpunkt zu finden. Nicht alle werden im Auftrag einer Firma ins Ausland entsandt. Viele wollen ihrer Heimat den Rücken für immer kehren und wandern aus. An Versicherungsschutz denken dabei nur wenige.
Das erfuhr Andreas Opitz bei mehreren Auslandsaufenthalten. Deutlich wurde dabei auch, dass es außer ein paar Möglichkeiten zur privaten Krankenversicherung wenig bis fast gar nichts für eine ausreichende Absicherung für im Ausland lebende Bundesbürger gibt. Das war der Auslöser für die Gründung des BDAE, unter dessen Dach nun bereits seit 1995 in Hamburg Versicherungslösungen für so genannte Expatriates, die im Ausland Beschäftigten, und für alle Auswanderer sowie Rückkehrer konzipiert werden.
Umfassende Unterstützung
"Unser Hauptziel ist es, Unternehmen, deren Mitarbeiter sowie auch Privatpersonen bei der Planung und Umsetzung von Auslandsaufenthalten umfassend zu unterstützen", betont Opitz. Unter dem Dach des BDAE bieten inzwischen drei Gesellschaften Dienstleistungen an, die von der umfassenden Auslandsberatung über die länderspezifische soziale Absicherung bis hin zum internationalen Personalmanagement reichen.
Die besondere Problematik der Errungenschaften des staatlichen Sozialversicherungsnetzes veranlassten den Visionär Opitz, ein vergleichbares Konzept auf privater Ebene in Kooperation mit Versicherern zu entwickeln und mit der Auslands-Sozialversicherung "EXPAT COMPACT" zu realisieren.
Vorbild: die deutsche Sozialversicherung
Das Konzept gleicht der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Das Versicherungspaket, das über den BDAE angeboten wird, enthält mehrere Module, die zwei Krankenversicherungsvarianten, eine Krankentagegeld-Versicherung, eine Arbeitslosenversicherung sowie eine Rentenversicherung umfassen. Besonders außergewöhnlich ist dabei die Arbeitslosenversicherung „EXPAT JOB“ für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter von Unternehmen. Die Police deckt das Risiko der Arbeitslosigkeit in einem mit der deutschen Arbeitslosenversicherung vergleichbaren Umfang ab.
"Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ohne Ausstrahlung der Sozialversicherungspflicht besteht auch hier eine beitragsfreie Weiterversicherung von bis zu zwei Jahren, um die entstandenen Wartezeiten in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auszugleichen", erklärt Opitz. Er macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass - von wenigen Ausnahmen abgesehen - das soziale Netz und seine hierzulande gewohnte Qualität im Ausland ungültig sind.
Für die private Arbeitslosenversicherung des BDAE liefert die Würzburger Versicherungs-AG das Deckungskonzept. Versicherungsnehmerin ist die Dienstleistungsgesellschaft für den Bund der Auslandserwerbstätigen (BDAE). Im Detail der „versicherungs-chinesischen“ Formulierungen, heißt es, dass als Versicherungsberechtigte juristische Mitglieder des BDAE und Arbeitgeber gelten, die zu einem juristischem Mitglied mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 25 Prozent stehen.
Absicherung für Vollzeitbeschäftigte im Ausland
Versicherbare Personen können alle Arbeitnehmer im Alter zwischen 20 und 60 Jahren sein, die gegen Entgelt außerhalb ihres Heimatlandes vollzeitbeschäftigt und die bei Versicherungsbeginn nicht in der deutschen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind. Die Höhe der Versicherungsprämie und der eventuellen späteren Leistungen richten sich nach dem an den Versichertenberechtigten gezahlten Gehalt sowie diesbezügliche Bestimmungen, die im Sozialgesetzbuch III verankerten sind.
Autor(en): Ellen Bocquel