Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat ihre elektronische Patientenakten (ePA) gestartet. Sie ist damit laut eigener Aussage die erste private Krankenversicherung in Deutschland, die ihren Kundinnen und Kunden eine ePA anbietet. Versicherte können die ePA ab sofort nutzen.
Die Allianz sieht die ePA als sicheren digitalen Aufbewahrungsort für sämtliche medizinischen Unterlagen der Versicherten und bündelt übergreifend alle sie betreffenden Dokumente. Dadurch helfe die ePA, Behandlungsverläufe zu verbessern und bürokratische Prozesse zu entlasten. Sie unterstütze so mit ihren Funktionen und Services die Ziele des Gesetzgebers zur digitalen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland.
Unter anderem medizinische Unterlagen und Daten speichern
APKV-Vollversicherte können die ePA über die Allianz Gesundheits-App bedienen. APKV-Versicherten mit Zusatztarifen steht die ePA ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung.
Derzeit können Versicherte mittels APKV-ePA medizinische Unterlagen und Daten speichern, diese mit Ärztinnen und Ärzten teilen sowie Medikationspläne und Notfalldatensätze hinterlegen lassen. Weitere Funktionen und Dienste sollen in folgen, sobald die Gematik diese für die ePA der PKV-Versicherten freigibt. So sind zum Beispiel für 2023 die E-Abrechnung und das E-Rezept geplant.
Wie Kunden die ePA freischalten können
Das Versicherungsunternehmen ist überzeugt, dass sich die Versicherten unkompliziert und sicher entweder über das PostIdent-Verfahren oder den elektronischen Personalausweis identifizieren können, um ihre ePA freizuschalten. Beim PostIdent-Verfahren identifizieren sich die Versicherten mit ihrem Personalausweis bei einer Postfiliale. Das Verfahren ist beispielsweise auch für das Onlinebanking üblich. Beim elektronischen Personalausweis nutzen Versicherte ihren extra ausgestatteten Personalausweis und eine PIN.
Das IT-Unternehmen Rise, ein international tätiger Hersteller digitaler Technologien, stellt die Backend- und Frontend-Systeme der elektronischen Patientenakte gemäß Gematik-Spezifikation bereit.
Quelle: APKV
Autor(en): versicherungsmagazin.de