Die Apella AG verfügt seit Juni mit der Apella Wertpapier Service GmbH über ein eigenes Haftungsdach. Ihm gehören bereits die ersten gebundenen Vermittler an. Dabei handelt es sich um ehemalige Partner eines Haftungsdaches aus Österreich, das zum 30. April dieses Jahres seinen Betrieb einstellte. Der Betreiber hatte sich aus dem deutschen Markt zurückgezogen und allen Tied Agents gekündigt.
"Der Aufbau des Haftungsdaches war zunächst vorausschauend in Angriff genommen worden, weil unsicher ist, welche Vorgaben für die Finanzberatung aus Brüssel in Zukunft zu erwarten sind. Wir hegen Zweifel daran, dass die deutsche Ausnahmeregelung nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung auf Dauer Bestand haben wird", erklärt Guntram Schloß, Apella-Vorstand.
"Als verantwortungsbewusster Partner unserer Makler müssen wir für einen solchen Fall Vorsorge tragen, damit ihre Existenz gesichert bleibt." Wegen der Abwicklung der IMB Vermögensverwaltung AG wurde das Apella-Haftungsdach schneller benötigt, als ursprünglich geplant. Die ehemaligen Tied Agents suchten eine Alternative. Für die Vermittler, die sich auf das Fondsgeschäft mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c beschränken, hat Apella zudem eine beschleunigte Übertragung der Bestände organisiert. So konnte ein geregelter Übergang gesichert werden. Im ungünstigsten Fall hätte den Vermittlern die Aufgabe gedroht, sich von jedem einzelnen Kunden das Einverständnis für den Wechsel zu einem anderen Haftungsdach einzuholen.
Die Apella Wertpapier Service GmbH erhielt die Genehmigung für die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung und die Portfolioverwaltung. Für die Berater wird es Empfehlungslisten geben, mit denen Apella Unterstützung bei der Vorauswahl von Produkten geben und dadurch den Analyseaufwand der Berater reduzieren will.
"Der Aufbau des Haftungsdaches war zunächst vorausschauend in Angriff genommen worden, weil unsicher ist, welche Vorgaben für die Finanzberatung aus Brüssel in Zukunft zu erwarten sind. Wir hegen Zweifel daran, dass die deutsche Ausnahmeregelung nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung auf Dauer Bestand haben wird", erklärt Guntram Schloß, Apella-Vorstand.
"Als verantwortungsbewusster Partner unserer Makler müssen wir für einen solchen Fall Vorsorge tragen, damit ihre Existenz gesichert bleibt." Wegen der Abwicklung der IMB Vermögensverwaltung AG wurde das Apella-Haftungsdach schneller benötigt, als ursprünglich geplant. Die ehemaligen Tied Agents suchten eine Alternative. Für die Vermittler, die sich auf das Fondsgeschäft mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c beschränken, hat Apella zudem eine beschleunigte Übertragung der Bestände organisiert. So konnte ein geregelter Übergang gesichert werden. Im ungünstigsten Fall hätte den Vermittlern die Aufgabe gedroht, sich von jedem einzelnen Kunden das Einverständnis für den Wechsel zu einem anderen Haftungsdach einzuholen.
Die Apella Wertpapier Service GmbH erhielt die Genehmigung für die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung und die Portfolioverwaltung. Für die Berater wird es Empfehlungslisten geben, mit denen Apella Unterstützung bei der Vorauswahl von Produkten geben und dadurch den Analyseaufwand der Berater reduzieren will.
Autor(en): versicherungsmagazin.de