Altersvorsorge: Arbeiten bis 69 Jahre notwendig

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Eine längere Lebensarbeitszeit darf in der Diskussion um die Altersvorsorge "nicht tabuisiert" werden. Das ist das Fazit einer umfassenden Analyse des Rentensystems und seiner Belastungen durch die Deutsche Bundesbank (Monatsbericht August 2016). Die Zentralbank kommt zu dem Schluss, dass das gesetzliche Rentensystem und auch der Staatshaushalt, ohne den Einstieg in ein Rentenalter von 69 Jahren bis zum Jahre 2060, in eine gefährliche Schieflage gerate.

"Aufgrund des demografischen Wandels können nicht alle Parameter des umlagefinanzierten Rentensystems stabil gehalten werden", heißt es in dem Bericht. So könne man zwar mit einem höheren Beitragssatz ein höheres Versorgungsniveau bei gegebenem Rentenalter finanzieren. Doch damit steige die Belastung der Beitragszahler, und eine zunehmende und hohe Abgabenbelastung habe im Allgemeinen eine negative Rückwirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung.

Gesamtniveau besser als bekannt
Damit trifft die Bundesbank den Nerv der aktuellen Diskussion. So hat aktuell der Sozialverband VdK ein sofortiges Einfrieren der Rentenhöhe auf den derzeitigen Stand von 48 Prozent des Durchschnittslohns gefordert. Später soll der Durchschnittslohn sogar auf 50 Prozent angehoben werden. Laut einer Studie des Basler Prognos-Instituts für den "Spiegel" würde allein das Einfrieren bis zum Jahre 2040 fast 600 Milliarden Euro kosten. Diese Forderung war auch von Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) erhoben worden.

Demgegenüber stellt das Institut fest, dass die schon heute geltende sukzessive Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 Jahren auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 positiv auf das Rentenniveau wirkt. Dies würde der Rentenbericht der Bundesregierung aber gar nicht berücksichtigen. So schreibt die Bundesbank: "Das monatliche Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher und Riester-Rente steigt durch einen späteren Renteneintritt also zusätzlich über diesen Effekt. Während es gemäß den Berechnungen der Bundesregierung bis zum Jahr 2029 etwa auf dem aktuell verzeichneten Niveau von gut 50 Prozent verbleibt, wird so ein merklich höheres Niveau von 53 Prozent erreicht, wenn man davon ausgeht, dass Beitrags- und Ansparzeiten parallel mit dem sich stufenweise erhöhenden gesetzlichen Rentenalter wachsen."

Worst-Case ist Beitragserhalt
Hinsichtlich der Renditen zur staatlich geförderten Riester-Rente hat die Bundesbank für die weitere Zukunft unterschiedliche Szenarien aufgestellt. Im Worst-Case-Fall, geht sie davon aus, dass lediglich noch die Kapitalerhaltungsgarantie der Riester-Rente greift, sich also die durchschnittliche nominale Rendite nach Abzug der Kosten auf null Prozent beläuft.

Doch selbst in diesem Fall glaubt die Bundesbank, dass sich das Gesamtversorgungsniveau etwa ab dem Jahr 2035 bei 48,5 Prozent stabilisieren lasse. Dies gelte aber nur, wenn die Rentengrenze ab 2030 weiter in Stufen von durchschnittlich einen dreiviertel Monat pro Jahr auf 69 Jahre im Jahr 2060 angehoben werde. Möglich werde dies, weil die Menschen immer länger leben und gesund sein würden. Problemfälle müssten nach Meinung der Zentralbank weiterhin von der Gesetzlichen Rentenversicherung aufgefangen werden. Schon heute gebe es Möglichkeiten für einen früheren Renteneintritt bei Erwerbsunfähigkeit.

Bessere Prognosen
Die Bundesregierung sollte mit über das Jahr 2030 hinausgehenden Vorausberechnungen aufzeigen, wie die Parameter Beitragssatz und gesetzliches Rentenalter angepasst werden sollen, um die Finanzierung der gesetzlichen Renten zu gewährleisten. Dabei verweist die Bundesbank auch darauf, dass künftig nicht nur die gesetzliche Rente vor allem durch den Eintritt der Babyboomer ins Vorsorgealter schwer unter Druck gerate. Zudem gelte das auch für bei der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung sowie für die Haushalte der Gebietskörperschaften. Was zu einer stärkeren Steuerbelastung führe.

Bild: © Gina Sanders / Fotolia.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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