Altersteilzeit wird immer beliebter. Doch was ist, wenn der Arbeitnehmer in die Passiv-Phase eintritt und sein Unternehmen geht pleite? Nach dem Altersteilzeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Wertguthaben seiner Mitarbeiter gegen Insolvenz abzusichern. Auch wenn diese Regelung bereits seit letztem Jahr gilt: Vielen Unternehmern wird erst jetzt klar, dass sie als geschäftsführende Organe in einem solchen Fall persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Folge: Die Nachfrage nach Bürgschaftsversicherungen wächst.
Altersteilzeit ist ein probates Mittel, wenn Mitarbeiter früher in Rente gehen oder Arbeitgeber Stellenabbau sozial verträglich organisieren wollen. Dabei arbeitet der Arbeitnehmer zwischen dem 58. und dem 61. Lebensjahr, der so genannten Aktiv-Phase der Altersteilzeit, voll - ein Teil seines Gehaltes wird jedoch vom Arbeitgeber zurückgehalten. Dieser fiktive Betrag, das Wertguthaben, wird in dieser Phase aufgefüllt. Anschließend tritt der Arbeitnehmer mit 61 Jahren die dreijährige Passiv-Phase der Altersteilzeit an. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer das Geld zurück, bis das Wertguthaben aufgebraucht ist.
Für den Fall, dass der Arbeitgeber innerhalb dieser sechs Jahre Insolvenz anmeldet, muss er den Mitarbeitern das Wertguthaben in jedem Fall zurückzahlen, notfalls aus seinem Privatvermögen.
Die DBV-Winterthur hat deshalb ein Modell entwickelt, mit dem Arbeitgeber von kleinen und mittleren Unternehmen die Wertguthaben ihrer Mitarbeiter gegen Insolvenz absichern können. Danach schließt der Arbeitgeber mit der Winterthur-Garantie einen unbefristeten Rahmenvertrag ab, bei dem die Winterthur-Garantie sich verpflichtet, die angesparten Wertguthaben der in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter abzusichern und im Insolvenzfall das aktuelle Wertguthaben an die Arbeitnehmer zu zahlen - sowohl in der Aktiv- als auch in der Passiv-Phase.
Neben der Absicherung von Wertguthaben bei der Altersteilzeit erwartet kleine und mittlere Unternehmen nächstes Jahr noch eine weitereHerausforderung: Die Situation im Bürgschaftswesen wird zusätzlich durch die 2006 in Kraft tretende Eigenkapitalrichtlinie für die Banken, kurz "Basel II", verschärft. Danach hängen die Vergabe von Krediten und die Höhe der Kosten für diese Kredite künftig von einem guten Rating ab. Jedes Unternehmen des Bauhaupt- und Nebengewerbes sowie jeder Handwerksbetrieb braucht zur Durchführung seiner Aufträge Bürgschaften. Da diese ein Kreditgeschäft sind, wird sich die Bürgschaftsvergabe durch Banken infolge von Basel II erschweren. Für viele Mittelständler könnte das zum ernsten Problem werden.
Um die reduzierten Kreditlinien der Banken wegen der Kreditknappheit gerade im Mittelstand zu ersetzen, bietet die DBV-Winterthur eine breite Palette an Bürgschaftsprodukten. Das Unternehmen, deren Kreditgeschäft von der Zweigniederlassung Winterthur-Garantie durchgeführt wird, setzt auf schnelle, unkomplizierte Hilfe: Neukunden bis zehn Millionen Euro Umsatz erhalten ohne Bilanzvorlage binnen einer Woche ihre Bürgschaftszusage - Bonität vorausgesetzt. Bürgschaften können meist innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden. Zudem startete im Sommer der Pilotbetrieb für "Online-Bürgschaften". Hier bekommt der Kunde einen 24-Stunden-Zugang zu seiner Kontoübersicht oder zu einem konkreten Bürgschaftsabruf. Vergleichbar mit online-banking hat er damit rund um die Uhr Zugriff auf seine Bürgschaftslinie und kann jederzeit entsprechende Bürgschaften abrufen.
Quelle: DBV-Winterthur
Altersteilzeit ist ein probates Mittel, wenn Mitarbeiter früher in Rente gehen oder Arbeitgeber Stellenabbau sozial verträglich organisieren wollen. Dabei arbeitet der Arbeitnehmer zwischen dem 58. und dem 61. Lebensjahr, der so genannten Aktiv-Phase der Altersteilzeit, voll - ein Teil seines Gehaltes wird jedoch vom Arbeitgeber zurückgehalten. Dieser fiktive Betrag, das Wertguthaben, wird in dieser Phase aufgefüllt. Anschließend tritt der Arbeitnehmer mit 61 Jahren die dreijährige Passiv-Phase der Altersteilzeit an. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer das Geld zurück, bis das Wertguthaben aufgebraucht ist.
Für den Fall, dass der Arbeitgeber innerhalb dieser sechs Jahre Insolvenz anmeldet, muss er den Mitarbeitern das Wertguthaben in jedem Fall zurückzahlen, notfalls aus seinem Privatvermögen.
Die DBV-Winterthur hat deshalb ein Modell entwickelt, mit dem Arbeitgeber von kleinen und mittleren Unternehmen die Wertguthaben ihrer Mitarbeiter gegen Insolvenz absichern können. Danach schließt der Arbeitgeber mit der Winterthur-Garantie einen unbefristeten Rahmenvertrag ab, bei dem die Winterthur-Garantie sich verpflichtet, die angesparten Wertguthaben der in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter abzusichern und im Insolvenzfall das aktuelle Wertguthaben an die Arbeitnehmer zu zahlen - sowohl in der Aktiv- als auch in der Passiv-Phase.
Neben der Absicherung von Wertguthaben bei der Altersteilzeit erwartet kleine und mittlere Unternehmen nächstes Jahr noch eine weitereHerausforderung: Die Situation im Bürgschaftswesen wird zusätzlich durch die 2006 in Kraft tretende Eigenkapitalrichtlinie für die Banken, kurz "Basel II", verschärft. Danach hängen die Vergabe von Krediten und die Höhe der Kosten für diese Kredite künftig von einem guten Rating ab. Jedes Unternehmen des Bauhaupt- und Nebengewerbes sowie jeder Handwerksbetrieb braucht zur Durchführung seiner Aufträge Bürgschaften. Da diese ein Kreditgeschäft sind, wird sich die Bürgschaftsvergabe durch Banken infolge von Basel II erschweren. Für viele Mittelständler könnte das zum ernsten Problem werden.
Um die reduzierten Kreditlinien der Banken wegen der Kreditknappheit gerade im Mittelstand zu ersetzen, bietet die DBV-Winterthur eine breite Palette an Bürgschaftsprodukten. Das Unternehmen, deren Kreditgeschäft von der Zweigniederlassung Winterthur-Garantie durchgeführt wird, setzt auf schnelle, unkomplizierte Hilfe: Neukunden bis zehn Millionen Euro Umsatz erhalten ohne Bilanzvorlage binnen einer Woche ihre Bürgschaftszusage - Bonität vorausgesetzt. Bürgschaften können meist innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt werden. Zudem startete im Sommer der Pilotbetrieb für "Online-Bürgschaften". Hier bekommt der Kunde einen 24-Stunden-Zugang zu seiner Kontoübersicht oder zu einem konkreten Bürgschaftsabruf. Vergleichbar mit online-banking hat er damit rund um die Uhr Zugriff auf seine Bürgschaftslinie und kann jederzeit entsprechende Bürgschaften abrufen.
Quelle: DBV-Winterthur
Autor(en): Susanne Niemann