Alte Kindersitze haben ausgedient

Ab dem 8. April 2008 dürfen in ganz Europa nur noch Kindersitze verwendet werden, die der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen. Darauf weist die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Nach welcher Norm das Kinderschutzsystem getestet wurde, steht auf einem kleinen weißen oder orangefarbenen Label, das an jedem Kindersitz angebracht ist. Die darauf befindliche Prüfnummer, die unterhalb des schwarz umkreisten Buchstaben "E" steht, muss mit "03" oder "04" beginnen. Ältere Kindersitze, die lediglich eine Zulassung nach ECE-R 44/01 oder 02 besitzen, haben damit ausgedient und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Viele Kinder sind nicht richtig gesichert
Beobachtungen und Befragungen belegen, dass immer noch zwei Drittel aller Kinder im Auto nicht richtig gesichert sind. Deshalb hat die UDV die Broschüre "Kinder sichern im Auto - Ratschläge - Tipps - ISOFIX" vorgestellt. Auf 42 Seiten werden Fragen zum Thema "Schutz von Kindern im Auto" erläutert. Es gibt Informationen zur gesetzlichen Sicherungspflicht, zur Auswahl und Kauf des richtigen Kindersitzes, zur Sicherung in Wohnmobilen, Bussen oder Taxen, zur Fahrt in den Urlaub oder zu Komfortaspekten beziehungsweise speziellem Kindersitzzubehör.

Die Broschüre kann in Einzelexemplaren kostenlos bei der UDV bestellt werden: k.brandenstein@gdv.de; Betreff: Kinderbroschüre. Sie steht aber auch im Internet unter zum Download bereit.

Quelle: UDV

Bildquelle: GDV

Autor(en): Susanne Niemann

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