Allianzkunden, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, können nicht erkennen, dass sie nicht in jedem Fall an so genannten Kostenüberschüssen beteiligt werden. Mit diesem Urteil gewinnen Verbraucherschützer auch das Revisionsverfahren vor dem höchsten deutschen Zivilgericht (BGH - Az.: IV ZR 38/14).
Geklagt hatten die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV). Nach Meinung der Verbraucherschützer werden ausgerechnet Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer bei klassischen Riester-Verträgen der Allianz benachteiligt, weil sie in der Regel keine Kostenüberschüsse erhalten. Beteiligt werden nämlich nur Kunden, deren Garantiekapital mindestens 40.000 Euro beträgt.
Nachschlag gering
Die Allianz hält diese Regelung weiterhin für sachgerecht. Dadurch werde sichergestellt, dass die Beteiligung an den Kostenüberschüssen verursachungsorientiert erfolge. Da die erhobenen Kosten vor allem von der Höhe der zu zahlenden Beiträge abhängig seien, würden Kostenüberschüsse nur durch Verträge mit überdurchschnittlichem Beitrag entstehen.
Inhaltlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Regelung nicht geprüft. Er stellte aber wie schon das Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart fest, dass die Bedingungen für Verbraucher unklar und unverständlich sind. Nach Einschätzung der BGH-Richter erwecken die Bedingungen der Allianz den Anschein, dass jeder eine Mindestbeteiligung auch an den Kostenüberschüssen erhalte. Die unklaren Regelungen dürfen daher nicht mehr verwendet werden.
Nachschlag fällt gering aus
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer haben die Kunden nun einen Nachzahlungsanspruch. Laut Allianz sind rund 260.000 Verträgen betroffen. Der Nachschlag dürfte aber recht mau ausfallen. So hat die Allianz für 2012 vorgerechnet das pro Vertrag bei einer Gleichverteilung lediglich 60 Cent entfallen.
Trotzdem feiern die Verbraucherschützer die BGH-Entscheidung als "wegweisend für die Zukunft der deutschen Lebensversicherung." "Die obersten Richter stellen mit dem Urteil fest, dass die Versicherungsbranche den Kunden Nachteile bei der konkreten Überschussbeteiligung transparent machen muss", erklärt BdV-Chef Axel Kleinlein Besonders bei neuen Produkten mit eingeschränkten Garantien und komplizierten Überschusssystemen müsse die Versicherungswirtschaft ihr Verhalten überdenken. Aktuell würden hochkomplexe Tarife den Markt der Altersvorsorge bestimmen.
Verbraucherschützer: Auch neue Angebote überprüfen
Kleinlein will - motiviert durch die aktuelle BGH-Entscheidung - auch bei neuartigen Tarifen mit eingeschränkten Garantien die Überschussregeln genau unter die Lupe nehmen. "Wir befürchten, dass besonders bei den außerordentlich komplizierten neuartigen Tarifen der neue BGH-Grundsatz nach transparenter Darstellung der Überschussbeteiligung unterlaufen wird", so der Verbraucherschützer.
Bildquelle: © Frank Wagner /Fotolia
Geklagt hatten die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV). Nach Meinung der Verbraucherschützer werden ausgerechnet Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer bei klassischen Riester-Verträgen der Allianz benachteiligt, weil sie in der Regel keine Kostenüberschüsse erhalten. Beteiligt werden nämlich nur Kunden, deren Garantiekapital mindestens 40.000 Euro beträgt.
Nachschlag gering
Die Allianz hält diese Regelung weiterhin für sachgerecht. Dadurch werde sichergestellt, dass die Beteiligung an den Kostenüberschüssen verursachungsorientiert erfolge. Da die erhobenen Kosten vor allem von der Höhe der zu zahlenden Beiträge abhängig seien, würden Kostenüberschüsse nur durch Verträge mit überdurchschnittlichem Beitrag entstehen.
Inhaltlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Regelung nicht geprüft. Er stellte aber wie schon das Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart fest, dass die Bedingungen für Verbraucher unklar und unverständlich sind. Nach Einschätzung der BGH-Richter erwecken die Bedingungen der Allianz den Anschein, dass jeder eine Mindestbeteiligung auch an den Kostenüberschüssen erhalte. Die unklaren Regelungen dürfen daher nicht mehr verwendet werden.
Nachschlag fällt gering aus
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer haben die Kunden nun einen Nachzahlungsanspruch. Laut Allianz sind rund 260.000 Verträgen betroffen. Der Nachschlag dürfte aber recht mau ausfallen. So hat die Allianz für 2012 vorgerechnet das pro Vertrag bei einer Gleichverteilung lediglich 60 Cent entfallen.
Trotzdem feiern die Verbraucherschützer die BGH-Entscheidung als "wegweisend für die Zukunft der deutschen Lebensversicherung." "Die obersten Richter stellen mit dem Urteil fest, dass die Versicherungsbranche den Kunden Nachteile bei der konkreten Überschussbeteiligung transparent machen muss", erklärt BdV-Chef Axel Kleinlein Besonders bei neuen Produkten mit eingeschränkten Garantien und komplizierten Überschusssystemen müsse die Versicherungswirtschaft ihr Verhalten überdenken. Aktuell würden hochkomplexe Tarife den Markt der Altersvorsorge bestimmen.
Verbraucherschützer: Auch neue Angebote überprüfen
Kleinlein will - motiviert durch die aktuelle BGH-Entscheidung - auch bei neuartigen Tarifen mit eingeschränkten Garantien die Überschussregeln genau unter die Lupe nehmen. "Wir befürchten, dass besonders bei den außerordentlich komplizierten neuartigen Tarifen der neue BGH-Grundsatz nach transparenter Darstellung der Überschussbeteiligung unterlaufen wird", so der Verbraucherschützer.
Bildquelle: © Frank Wagner /Fotolia
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek