Privat und gewerblich: Der Allgefahrenschutz ist auf dem Vormarsch. Für Unternehmen ist dieser meist sehr günstig, wenn bereits umfassender Schutz besteht.
Schon im Frühjahr hatte die Gothaer Versicherung den „Extra-Schutz“ auf den Markt gebracht. Es handelt sich um eine Allgefahren-Deckung. Bei der Gothaer kann der Restschutz in der Kombipolice „Wohnung & Wert“ sowie „Heim & Haus“ von Privatkunden vereinbart werden. Aktuell hat nun Konzept und Marketing
(K & M) einen Allgefahrenschutz für Wasserschäden in der Elementarschadenversicherung entwickelt.
Schutz für jede Art von Wasser
Unterschiede zwischen Schäden durch Leitungswasser, Abwasser oder Regenwasser gibt es nicht mehr. Gerade hier laufen laut K & M die Kunden noch immer in ein erhebliches Risiko. So habe beispielsweise das Kammergericht Berlin entschieden, das ein Hausbesitzer keine Entschädigung erhält, obwohl Regen über den Balkon ins Haus floss. Die Bedingungen des Versicherers sehen vor, dass nur der Rückstau versichert ist. Aber hier war das Entwässerungssystem nur schlicht vom Starkregen überfordert. Daher trat das Wasser, das den Schaden verursachte, nicht mehr aus dem Abflussrohr aus (Az.: 6 U 162/17).
Ähnlich spitzfindig war auch das Oberlandesgericht Hamm. Es stützte die Auffassung des Wohngebäudeversicherers, dass nur Leitungswasser abgesichert war. Im vorliegenden Fall hatte aber ein überlastetes Drainagerohr im Keller eines Wohnhauses für einen Wasserschaden gesorgt. Die Ursache für das austretende Wasser war eine Verstopfung, was besonders im Herbst durch Laub, Zweige und Schmutz üblich ist. Weil es sich aber um ein Ableitungsrohr für Regen- und nicht Leitungswasser handelte, sah sich der Wohngebäudeversicherer nicht zur Leistung verpflichtet und lehnte eine Regulierung ab (Az.: 20 U 148/16).
Sogar in der Autoversicherung Allgefahrendeckung
Solche Urteile sind mit dem Schutz von K & M künftig nicht mehr zu befürchten. Schon immer war in der Kunstversicherung Allgefahrenschutz üblich. Die „Helvetia Artas Home“ kombiniert hier aber gleich acht Vertragsarten in einem Vertrag – unter anderem Hausratversicherung inklusive Elementarversicherung, eine Kunst- und Sammlungsversicherung sowie eine private Schmuck- und Pelzsachenversicherung. Bei der Continentale gibt es eine Allgefahrenvariante in der „Kubus Werkverkehrsversicherung“. Und selbst in der Autoversicherung hält der umfassende Schutz Einzug. Er gilt beispielsweise bei der Allianz-Versicherung bei Elektrofahrzeugen für den Akku. In der Gewerbeversicherung wird All-Risk immer mehr zum typischen „i-Tüpfelchen“ auf den Schutz. Das gilt etwa für die Kombi-Police „Multiline“ der AIG-Versicherung aus Frankfurt.
All-Risk in Gewerbe günstig
Auch wenn hier noch ein Extra-Baustein notwendig ist. Doch den gibt es meist sehr günstig. Der scharfe Wettbewerb in der gewerblichen Sachversicherung macht es möglich. Zudem wird die Sonderleistung immer öfter von Versicherungsmaklern gefordert, die damit ihre Kundenbindung stärken wollen. Von der Assekuranz wird sie nur zähneknirschend gewährt, denn so richtig kann hier das Risiko nicht mehr kalkuliert werden. Wie schnell es zu einem solchen Schaden kommt, zeigt ein Fall, bei dem ein süddeutscher Versicherer das Stadion eines Fußballvereins abgesichert hatte. Der zuständige Versicherungsmakler setzte sich mit der Absicherung gegen "unbenannte Gefahren" durch. Und schon bald kam es genau zu so einem Schaden.
Denn nach einem unbefriedigenden Spiel des Vereins kam es zum Platzsturm. Zwar gab es keine Personenschäden, doch das Gewicht der tausenden von Fans hielt die unter dem Rasen verlegte Heizung nicht aus. Der Versicherer musste den Schaden bezahlen. Über die Höhe schweigt er. Doch solche Anlagen kosten in der Regel weit über 500.000 Euro. Jörg Deppner, Versicherungsberater aus Hilpoltstein sagt: „Das Restrisiko wird für einige wenige Promille abgesichert, wenn der Kunde ansonsten umfassenden Schutz geordert hat.“
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek