Ärzte-Regressversicherung für teure Rezepte

Überschreitet ein Arzt bei der Verordnung von Medikamente die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgegebenen Grenzen, muss er die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Eine neuartige Versicherung von und dem Dienstleistungsunternehmen AAC soll nun den niedergelassenen Ärzten helfen, die Grenzen erst gar nicht zu überschreiten und im Notfall Regressforderungen der GKV von bis zu 100.000 Euro übernehmen.

Will ein Mediziner die Versicherung, muss er zunächst eine vierteljährliche Analyse der anonymisierten Behandlungs- und Verordnungsdaten durchführen lassen. So werde der Arzt rechzeitig auf Auffälligkeiten in seinem Verschreibungsverhalten aufmerksam und könne unbeabsichtigte Überschreitungen der festgelegten Grenzen gezielt vermeiden, heißt es.

Werden die Richtgrößen trotzdem überschritten, weil sich etwa viele Diabetiker unter den Patienten befinden oder andere medizinische Gründe vorliegen (so genannte Praxisbesonderheiten), baue AAC gemeinsam mit dem Arzt eine entsprechende Dokumentation auf. Treten dennoch der Regressfall ein, übernehme die Versicherung Forderungen bis zu 100.000 Euro, so Marsh.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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