Private Krankenversicherer beraten ihre Kunden beim Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens oft unzureichend. „In aller Regel wird den Kunden nicht mitgeteilt, dass sie auf Mehrleistungen verzichten können“, sagte Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht, auf einem Pressegespräch der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Düsseldorf.
Auch Vermittler würde diese wichtige Information ihren Kunden oft vorenthalten, so der Jurist. Deshalb würden Privatpatienten oft einen sinnvollen Tarifwechsel innerhalb des Versicherers unterlassen, weil er sich aufgrund von Risikozuschlägen für diese Mehrleistungen nicht mehr lohne. Dabei sei das Tarifwechselrecht im Versicherungsvertragsgesetz klar geregelt. „Ein solche mangelnde Information ist nach meiner Ansicht ein Beratungsverschulden“, betonte Schubach. Wer innerhalb seines privaten Krankenversicherers in einen anderen Tarif wechselt, kann oft erheblich sparen.
Wechselwillige müssen sich mit unterschiedlichen Leistungsinhalten befassen
Dabei muss er für zusätzliche Leistungen aber eine neue Gesundheitsprüfung machen, was vielfach zu hohen Risikozuschlägen führt. „Ob diese im Umfang berechtigt sind, können die Kunden meist nicht nachprüfen“, so Schubach. Aber eine Abwahl der Mehrleistungen und damit die Vermeidung der Zuschläge sei immer möglich. Besonders viel Ärger erwartet der Fachjurist, wenn ab dem 21. Dezember. die Unisex-Tarife eingeführt werden. Derzeit zahlen Frauen für ihre private Krankenversicherung (PKV) eine deutlich höhere Prämie.
Daher könnte ab Mitte Dezember ein Umstieg in einen Unisex-Tarif, der ein Mischtarif aus beiden Geschlechtern darstellt, lukrativ sein. Alttarife würden aber in der neuen „Unisex-Welt“ kaum noch angeboten.
Daher müssten sich Wechselwillige immer mit unterschiedlichen Leistungsinhalten befassen. „Der Beratungsbedarf für PKV-Kunden dürfte daher deutlich steigen“, so Schubach.
Hohe Aufschläge auf Unisex-Tarife erwartet
Fraglich ist zudem, ob sich ein Umstieg überhaupt lohnt. „Die Erwartung weiblicher Versicherter, sich künftig zu günstigeren Tarifen versichern zu können, dürfte enttäuscht werden“, schätzt Schubach. Der Grund: Den
privaten Krankenversicherern fehlen verlässliche Erfahrungswerte für die Kalkulation von Unisex-Tarifen. „Es ist davon auszugehen, dass die Kalkulation zunächst sehr vorsichtig und mit großen Sicherheitsreserven
erfolgt“, erläutert Arno Schubach.
Denn sollte sich eine Erstkalkulation im Nachhinein als unzureichend erweisen, kann das für den Versicherer teuer werden. Wenn später ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass die Prämie entgegen der Sorgfaltspflicht zu gering kalkuliert wurde, dürfe der Versicherer gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz den Fehler nicht mehr korrigieren.
Schubach rät PKV-Kunden in den Alttarifen, in den nächsten Jahren die Entwicklung der Uni-Sex-Tarife sehr genau zu beobachten. Möglicherweise lohnt sich der Umstieg erst in späteren Jahren. Auf keinen Fall sollen die Kunden vorschnell in Tarife mit einer hohen Selbstbeteiligung wechseln. Ein Wechsel werde dann ganz schwierig, weil die Absenkung der Selbstbeteiligung immer eine Mehrleistung sei.
Bild: © Gerd Altmann /
Auch Vermittler würde diese wichtige Information ihren Kunden oft vorenthalten, so der Jurist. Deshalb würden Privatpatienten oft einen sinnvollen Tarifwechsel innerhalb des Versicherers unterlassen, weil er sich aufgrund von Risikozuschlägen für diese Mehrleistungen nicht mehr lohne. Dabei sei das Tarifwechselrecht im Versicherungsvertragsgesetz klar geregelt. „Ein solche mangelnde Information ist nach meiner Ansicht ein Beratungsverschulden“, betonte Schubach. Wer innerhalb seines privaten Krankenversicherers in einen anderen Tarif wechselt, kann oft erheblich sparen.
Wechselwillige müssen sich mit unterschiedlichen Leistungsinhalten befassen
Dabei muss er für zusätzliche Leistungen aber eine neue Gesundheitsprüfung machen, was vielfach zu hohen Risikozuschlägen führt. „Ob diese im Umfang berechtigt sind, können die Kunden meist nicht nachprüfen“, so Schubach. Aber eine Abwahl der Mehrleistungen und damit die Vermeidung der Zuschläge sei immer möglich. Besonders viel Ärger erwartet der Fachjurist, wenn ab dem 21. Dezember. die Unisex-Tarife eingeführt werden. Derzeit zahlen Frauen für ihre private Krankenversicherung (PKV) eine deutlich höhere Prämie.
Daher könnte ab Mitte Dezember ein Umstieg in einen Unisex-Tarif, der ein Mischtarif aus beiden Geschlechtern darstellt, lukrativ sein. Alttarife würden aber in der neuen „Unisex-Welt“ kaum noch angeboten.
Daher müssten sich Wechselwillige immer mit unterschiedlichen Leistungsinhalten befassen. „Der Beratungsbedarf für PKV-Kunden dürfte daher deutlich steigen“, so Schubach.
Hohe Aufschläge auf Unisex-Tarife erwartet
Fraglich ist zudem, ob sich ein Umstieg überhaupt lohnt. „Die Erwartung weiblicher Versicherter, sich künftig zu günstigeren Tarifen versichern zu können, dürfte enttäuscht werden“, schätzt Schubach. Der Grund: Den
privaten Krankenversicherern fehlen verlässliche Erfahrungswerte für die Kalkulation von Unisex-Tarifen. „Es ist davon auszugehen, dass die Kalkulation zunächst sehr vorsichtig und mit großen Sicherheitsreserven
erfolgt“, erläutert Arno Schubach.
Denn sollte sich eine Erstkalkulation im Nachhinein als unzureichend erweisen, kann das für den Versicherer teuer werden. Wenn später ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass die Prämie entgegen der Sorgfaltspflicht zu gering kalkuliert wurde, dürfe der Versicherer gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz den Fehler nicht mehr korrigieren.
Schubach rät PKV-Kunden in den Alttarifen, in den nächsten Jahren die Entwicklung der Uni-Sex-Tarife sehr genau zu beobachten. Möglicherweise lohnt sich der Umstieg erst in späteren Jahren. Auf keinen Fall sollen die Kunden vorschnell in Tarife mit einer hohen Selbstbeteiligung wechseln. Ein Wechsel werde dann ganz schwierig, weil die Absenkung der Selbstbeteiligung immer eine Mehrleistung sei.
Bild: © Gerd Altmann /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek