Schon wieder gerät der Autoclub ADAC ins Schleudern. Nach einem Bericht des "Spiegel" sollen Steuerprüfer die Zahlung von 500 Millionen Euro Versicherungssteuern verlangt haben. Das gehe aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor. Angeblich gebe es sogar Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung. Der ADAC dementiert dies. "Selbstverständlich hat der ADAC immer schon Versicherungssteuern bezahlt, und zwar für alle seine Versicherungsgesellschaften."
Hintergrund ist, dass die Steuerprüfer anscheinend die Kernmitgliedschaft im ADAC als Versicherungsleistung einstufen. Nach Meinung des Chefs der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, könnten 70 Prozent der Club-Beiträge der Pannenhilfe zugerechnet werden.
Bislang keine Versicherungssteuer beim ADAC-Verein
Auf solche Versicherungsleistungen fällt nach Auskunft des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Steuersatz von 19 Prozent an. "Die Steuer wird gemeinsam mit der Prämie vom Versicherungsunternehmen erhoben und an die Finanzverwaltung abgeführt", so der GDV. Das hat der ADAC nach eigenen Angaben wohl auch bei seiner ausgegliederten Versicherungstochter so gehandhabt. "Für den ADAC e.V. fiel bisher keine Versicherungssteuer an. Bislang gab es weder beim ADAC e.V. noch bei den ADAC Versicherungen Beanstandungen", erklärte der Club.
Demgegenüber stellt das "Handelsblatt" fest, dass bei den teureren Plus-Mitgliedschaften, die beispielsweise eine Auslandsreise-Haftplicht beinhaltet, schon in der Vergangenheit Versicherungssteuer abgeführt wurde. Allein bei der Basismitgliedschaft ist dies bisher anscheinend nicht passiert.
Möglicherweise greift der Vertrauensschutz
Ob dieser Clubbeitrag tatsächlich zum größten Teil steuerpflichtig ist, scheint noch umstritten. Auch Nachzahlungen muss der ADAC möglicherweise nicht leisten. So könnte der Club nach Einschätzung der Steuergewerkschaft möglicherweise Vertrauensschutz beanspruchen. Sollte aber eine Steuerpflicht festgestellt werden, müssen die ADAC-Mitglieder wohl mit einer deutlichen Beitragsanpassung rechnen.
Hintergrund ist, dass die Steuerprüfer anscheinend die Kernmitgliedschaft im ADAC als Versicherungsleistung einstufen. Nach Meinung des Chefs der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, könnten 70 Prozent der Club-Beiträge der Pannenhilfe zugerechnet werden.
Bislang keine Versicherungssteuer beim ADAC-Verein
Auf solche Versicherungsleistungen fällt nach Auskunft des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Steuersatz von 19 Prozent an. "Die Steuer wird gemeinsam mit der Prämie vom Versicherungsunternehmen erhoben und an die Finanzverwaltung abgeführt", so der GDV. Das hat der ADAC nach eigenen Angaben wohl auch bei seiner ausgegliederten Versicherungstochter so gehandhabt. "Für den ADAC e.V. fiel bisher keine Versicherungssteuer an. Bislang gab es weder beim ADAC e.V. noch bei den ADAC Versicherungen Beanstandungen", erklärte der Club.
Demgegenüber stellt das "Handelsblatt" fest, dass bei den teureren Plus-Mitgliedschaften, die beispielsweise eine Auslandsreise-Haftplicht beinhaltet, schon in der Vergangenheit Versicherungssteuer abgeführt wurde. Allein bei der Basismitgliedschaft ist dies bisher anscheinend nicht passiert.
Möglicherweise greift der Vertrauensschutz
Ob dieser Clubbeitrag tatsächlich zum größten Teil steuerpflichtig ist, scheint noch umstritten. Auch Nachzahlungen muss der ADAC möglicherweise nicht leisten. So könnte der Club nach Einschätzung der Steuergewerkschaft möglicherweise Vertrauensschutz beanspruchen. Sollte aber eine Steuerpflicht festgestellt werden, müssen die ADAC-Mitglieder wohl mit einer deutlichen Beitragsanpassung rechnen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek