Abschlussprovisionen erheblich gesunken

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Das Bundesfinanzministerium musste der FDP-Bundestagsfraktion gegenüber einräumen, dass die Vergütungen in der Lebensversicherung niedriger sind als noch vor einem Jahr behauptet.

Auf die Kleine Anfrage unter anderem der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger von der FDP-Bundestagsfraktion hat das Bundesfinanzministerium (BMF) neue Zahlen genannt, welche Abschlussprovisionen im Jahr 2018 je Vertriebsweg geflossen sind. Die Durchschnittswerte fallen signifikant niedriger aus als noch für 2017. Die 2017er Zahlen waren vom BMF in der Begründung zu einem Referentenentwurf eines Provisionsdeckelgesetzes genannt worden.

Mehrfachvertreter mit 52 Promille im Schnitt?

Nach damaliger Aussage bekamen Mehrfachvertreter mit durchschnittlich 52,1 Promille der Beitragssumme des Neugeschäfts die höchste Vergütung. Es folgten Makler mit 40,2 Promille, Ausschließlichkeitsvertreter mit 36,6 Promille und der Angestellte Außendienst, der nach den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelieferten Zahlen mit 21,8 Promille im Mittel entlohnt wurde. Über alle Vertriebswege hinweg sollten es 37,7 Promille sein.

Um besser zu verstehen, wo das eigentliche Problem liegt, hatte die FDP-Bundestagsfraktion schon einmal nachgefasst und mit Datum vom 10. Mai 2019 ergänzende Informationen (Bundestagsdrucksache 19/10059) erhalten. Dabei wurden die Mindest- und die Maximalwerte der von einzelnen Versicherern erhobenen Werte ergänzt. Das führte zu dem Eindruck, dass es bis zu 107,6 Promille für Mehrfachvertreter geben solle. Oder 90,3 Promille für Ausschließlichkeitsvertreter, 70,2 Promille für Makler und 66,1 Promille für den Angestellten Außendienst. Auch wenn es im Vertrieb sicher Vieles gibt, worüber man sich wundern kann, aber solche Zahlen waren doch mehr als fragwürdig.

(Vorsorge-) Äpfel und (Restschuld-) Birnen

Auf Nachfrage bei der BaFin stellte sich heraus, dass zum einen zu den Abschlussprovisionen auch die laufenden Bestandsprovisionen zu Nominalwerten hinzugerechnet worden waren. Zum anderen aber waren alle Lebensversicherer ohne Differenzierung nach Geschäftsmodell eingeflossen, und zwar nicht nur solche mit klassischem Altersvorsorgegeschäft, sondern auch Restschuldversicherer.

Nun hat die FDP erneut nachgefragt und mit Datum vom 13. März 2020 Antwort vom BMF erhalten. Jetzt liegen neuere Zahlen für das Neugeschäft 2018 vor, und diese liegen im Mittel rund 14 Prozent niedriger als noch ein Jahr zuvor.

14 Prozent weniger innerhalb eines Jahres

Zwar bleiben Mehrfachvertreter der teuerste Vertriebsweg, aber mit 44,6 Promille und damit gut 14 Prozent weniger als ein Jahr zuvor vom BMF angegeben. Makler liegen plötzlich nur noch bei 34,7 Promille und damit jedenfalls im Schnitt deutlich unter dem Höchstsatz von 40 Promille, der nach dem am 11. März am Rande einer Krisensitzung zur Corona-Pandemie von der Bundesregierung durchgewinkten Gesetzentwurf als Obergrenze gelten soll. Die Ausschließlichkeit liegt mit 31,6 Promille sogar näher am unteren 25-Promille-Deckel, der Angestellte Außendienst mit 19,4 Promille deutlich darunter.

 

Provisionsdeckel Beenken1 4/2020

Wenn man sinnvollerweise die laufenden Provisionen ausklammert, weil die nun wirklich nicht als Fehlanreiz zum schnellen Abverkauf von Lebensversicherungen ohne ausreichende Beratung missverstanden werden können, dann sind die Sätze sogar noch einmal deutlich geringer. Denn das BMF schlüsselt auch die durchschnittlichen Bestandsprovisionen auf.

Danach sind 11,9 der insgesamt 44,6 Promille der Mehrfachvertreter „aufgeschobene Provisionszahlungen“ laut BMF, bei Vertragsbeginn verbleiben also durchschnittliche Zahlungen von 32,7 Promille. Makler erhalten danach nur 25,7 Promille, Ausschließlichkeitsvertreter 22,6 Promille und Angestellte im Außendienst 17,4 Promille im Durchschnitt. Wenn es dem BMF um die Vermeidung von Fehlanreizen durch überhöhte Einmalzahlungen geht, dann sind die jedenfalls nach diesen Durchschnitten selbst nach den Vorstellungen des BMF unproblematisch niedrig und überschreiten überwiegend nicht den unteren, geplanten Deckel von 25 Promille.

 

Provisionsdeckel Beenken2 4/2020

 

Das BMF schlüsselt seine Zahlen noch ein wenig mehr auf und nennt mehrere Quantilswerte. So erfährt man, dass 75 Prozent der Vermittler weniger als 39,2 Promille insgesamt - einmalig und laufend - erhalten, nur 25 Prozent mehr.

Auswüchse bekämpfen würde völlig reichen

Ein wirkliches Problem scheint es nur bei den oberen zehn Prozent zu geben. Das sind diejenigen Vermittler, die mehr als 43,7 Promille in der Ausschließlichkeit, mehr als 52,3 Promille als Mehrfachvertreter, mehr als 45,2 Promille als Makler bekommen, im Angestellten Außendienst liegt die Schallmauer weitaus niedriger.

Nach Aussage des BMF soll es einzelne Vermittler geben, die mehr als 70 Promille erhalten. Dafür sollte nun wirklich kein Provisionsdeckelgesetz nötig sein, um als Versicherungsaufsichtsbehörde den betreffenden Versicherern peinliche Fragen zu stellen, wie sie den § 48a VAG interpretieren.

Autor(en): Matthias Beenken

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