Die Nachfrage nach Riester- und Basisrentenverträgen sei auch im ersten Halbjahr 2007 weiter gestiegen, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Während die Zahl der neu abgeschlossenen Riester-Verträge mit rund 914.000 Policen leicht über dem bereits hohen Niveau des Vorjahres (882.000) läge, habe sich die Zahl der neu abgeschlossenen Basisrenten mit 117.000 Verträgen fast verdoppelt (1. Hj. 2006: 62.000).
Das zweite Quartal verlief mit 65.000 Basisrenten besonders dynamisch und übertraf den Vorjahreszeitraum um 122 Prozent. Zurückzuführen sei dieser Zuwachs darauf, dass die Basisrenten weiter an Attraktivität zugenommen hätten, so der GDV. Der bei der Steuer anrechenbare Anteil ist Anfang des Jahres von 62 auf 64 Prozent der eingezahlten Beiträge gestiegen. Besonders beliebt seien Verträge mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente, weil die darauf entfallenden Beiträge in begrenztem Umfang ebenfalls steuerlich begünstigt werden. Wegen der damit im Versicherungsfall verbundenen Besteuerung der Leistungen sollte die versicherte Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente allerdings höher bemessen werden als bei einem nicht geförderten Vertrag, rät der Verband.
Die Riester-Rente profitiere weiter davon, dass einschließlich Zulagen mittlerweile bis zu 1.525 Euro pro Jahr eingezahlt werden können. Allerdings mache sich bereits die nominale Festschreibung der im Jahr 2001 im Gesetz festgelegten Beträge bemerkbar. So seien die Einkommen seitdem um elf Prozent gestiegen. Damit habe aber auch die Versorgungslücke zugenommen. GDV-Präsident Dr. Bernhard Schareck schlägt deshalb vor, analog zur betrieblichen Altersversorgung bei den Förderhöchstgrenzen und den Zulagen einen Bezug zur Einkommensentwicklung herzustellen, und fordert, das Thema auf die Agenda der zweiten Hälfte der Legislaturperiode zu setzen.
Quelle: GDV
Das zweite Quartal verlief mit 65.000 Basisrenten besonders dynamisch und übertraf den Vorjahreszeitraum um 122 Prozent. Zurückzuführen sei dieser Zuwachs darauf, dass die Basisrenten weiter an Attraktivität zugenommen hätten, so der GDV. Der bei der Steuer anrechenbare Anteil ist Anfang des Jahres von 62 auf 64 Prozent der eingezahlten Beiträge gestiegen. Besonders beliebt seien Verträge mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente, weil die darauf entfallenden Beiträge in begrenztem Umfang ebenfalls steuerlich begünstigt werden. Wegen der damit im Versicherungsfall verbundenen Besteuerung der Leistungen sollte die versicherte Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente allerdings höher bemessen werden als bei einem nicht geförderten Vertrag, rät der Verband.
Die Riester-Rente profitiere weiter davon, dass einschließlich Zulagen mittlerweile bis zu 1.525 Euro pro Jahr eingezahlt werden können. Allerdings mache sich bereits die nominale Festschreibung der im Jahr 2001 im Gesetz festgelegten Beträge bemerkbar. So seien die Einkommen seitdem um elf Prozent gestiegen. Damit habe aber auch die Versorgungslücke zugenommen. GDV-Präsident Dr. Bernhard Schareck schlägt deshalb vor, analog zur betrieblichen Altersversorgung bei den Förderhöchstgrenzen und den Zulagen einen Bezug zur Einkommensentwicklung herzustellen, und fordert, das Thema auf die Agenda der zweiten Hälfte der Legislaturperiode zu setzen.
Quelle: GDV
Autor(en): VM