2015: Diverse Änderungen bei Pflege, Kommunikation und Einkommen

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Die Deutsche Post erhöht den Preis für Standardbriefe erneut um zwei Cent. Für alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sinkt der allgemeine Beitragssatz. Aufgestocktes Pflegegeld, Verbesserungen für Demenzkranke und höhere Zuschüsse für Umbauten. Was sich für Verbraucher 2015 alles ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt aktuell zusammengestellt. Hier ein kleiner Auszug aus den Änderungen.

Behandlung nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte
2015 bringt für die alte Krankenversicherungskarte das endgültige Aus: Ab 1. Januar 2015 öffnet nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte mit Logo, Chip und Foto die Tür zum Behandlungszimmer. Auf diesen Termin haben sich die Kassenärzte und Krankenkassen verständigt. Unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum verlieren die alten Karten dann ihre Gültigkeit.

Wer berufstätig ist und akut die Pflege eines Angehörigen organisieren oder leisten muss, kann sich ab Jahresbeginn zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen – ohne dabei auf sein Gehalt verzichten zu müssen. Das neue Pflegeunterstützungsgeld wird mit etwa 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt) von der Pflegeversicherung gezahlt.

Pflegezeit: Zehn Tage bezahlte Freistellung

Darüber hinaus kann die schon rechtlich verankerte sechsmonatige Pflegezeit nun mit einem zinslosen Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) finanziert werden. Das Darlehen wird nach Ende der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat alle Änderungen in einer anschaulichen Liste zusammengefasst: www.bmg.bund.de

Post schlägt beim Porto auf
Vom 1. Januar 2015 an kostet der Versand eines Standardbriefs 62 Cent (bisher: 60 Cent). Doch nicht nur Sendungen innerhalb Deutschlands, sondern auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland brauchen künftig Briefmarken mit höherem Wert: Statt bislang 75 Cent werden dafür 80 Cent fällig. Der innerdeutsche Kompaktbrief mit maximal 50 Gramm wird dagegen fünf Cent billiger und kostet nur noch 85 Cent. Marken mit den neuen Werten sind ab 4. Dezember in den Filialen der Post und im Internet zu kaufen. Keine Änderungen gibt es bei Groß- und Maxibrief sowie der inländischen Postkarte.

Rundfunkbeitrag sinkt um 48 Cent im Monat

Der Rundfunkbeitrag soll ab dem 1. April 2015 von derzeit 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich sinken und bis zum Ende der Beitragsperiode 2016 Bestand haben. Das sieht der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) vor, den die Regierungen der Länder zwischen dem 4. und 17. Juli 2014 unterzeichnet haben. Damit der Vertrag geltendes Recht wird, muss er noch in Landesrecht umgesetzt werden. Die Ratifizierung des RÄStV in den Landtagen der Bundesländer muss bis zum 31. März 2015 erfolgen.
Bisher wurde der Entwurf noch in keinem der Landtage ratifiziert.

Facebook: Neue Bedingungen für die Nutzer

Die amerikanische Facebook Inc. ändert zum 1. Januar 2015 abermals ihr Kleingedrucktes. Das betrifft auch die deutschen Nutzer. Wie bereits in der Vergangenheit ist auch diesmal ein Widerspruch nicht möglich; wer nicht einverstanden ist, muss das soziale Netzwerk verlassen. Wer hingegen weiterhin im Portal unterwegs ist, erklärt sich automatisch mit den Änderungen einverstanden.
Die neuen Bedingungen sehen vor, dass Facebook künftig auf noch größere Datenmengen und Informationen seiner Nutzer zurückgreifen kann. Dann werden nicht mehr nur die vom Nutzer selbst eingestellten Informationen und Bilder gespeichert und verwertet; vielmehr sollen künftig via Facebook auch Einkäufe und finanzielle Transaktionen möglich sein, und die dabei anfallenden Daten will Facebook für seine Zwecke verwenden. So können auch Angaben zu Kreditkarten und Authentifizierung sowie offizielle Kontaktdaten des Nutzers im sozialen Netzwerk gespeichert werden.

Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen sinken – einkommensabhängige Zusatzbeiträge

Ab 1. Januar sinkt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6 Prozent (2014: 15,5 Prozent). Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte (7,3 Prozent), höchstens jedoch 301,13 Euro (entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2015 von 4.125 Euro).
Zugleich fällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent weg, den Arbeitnehmer allein zahlen mussten. Genauso entfällt der pauschale Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse bisher erheben konnte.
Stattdessen kann jede Krankenkasse ab dem Jahreswechsel einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in Form eines prozentualen Zuschlags erheben. Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Zusatzbeitrag. Wie viel Prozent der Zusatzbeitrag vom Einkommen abknabbert, hängt davon ab, wie wirtschaftlich eine Kasse arbeitet.
Zurzeit halten sich die Krankenkassen bei Angaben zur Höhe des künftigen Zusatzbeitrags noch bedeckt. Der so genannte Schätzerkreis von Bundesversicherungsamt, gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Bundesgesundheitsministerium erwartet, dass der zusätzliche Beitrag im Schnitt bei 0,9 Prozent liegen wird, sodass sich für die Versicherten im Vergleich zum bisherigen Sonderbeitrag nichts ändert.
Die neuen Zusatzbeiträge je nach Kasse gelten für Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen erstmals ab März 2015. Bis dahin bleibt für sie alles unverändert.
Zukünftige Anhebungen oder Absenkungen des Zusatzbeitragssatzes werden für diese Gruppen jeweils nach einer Übergangszeit von zwei Monaten wirksam.

Höherer Beitrag zur Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz ab 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und auf 2,6 Prozent für kinderlose Versicherte. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen (Ausnahme: Den zusätzlichen Beitrag von 0,25 Prozent für Kinderlose müssen Arbeitnehmer allein zahlen). Aus den erhöhten Beiträgen sollen die verbesserten Leistungen aus zwei Gesetzen zur Stärkung der Pflege finanziert werden. Darin ist auch ein neu eingerichteter Pflegevorsorgefonds vorgesehen. Dieser soll die für die Zukunft erwarteten Beitragsanhebungen abdämpfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ab 2035 ins Pflegealter kommen.

Spareinlagen: Weniger Schutz bei Privatbanken
Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind in der EU bei Insolvenz einer Bank oder Sparkasse 100.000 Euro je Kunde und Institut geschützt. Erst danach greift die Einlagensicherung der privaten Banken, ein freiwilliges System der Institute.
Ab 1. Januar wird bei diesem die jetzige Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts auf 20 Prozent abgesenkt. Trotz dieser Reduzierung sind dann selbst bei kleinen Banken pro Kunde noch eine Million Euro abgesichert.
Der Einlagensicherungsfonds schützt Sicht- und Termineinlagen der 173 privaten Mitgliedsbanken. Bei Pleiten sind sämtliche Guthaben auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten sowie Sparbriefe geschützt.
Kunden von Sparkassen, von Volks- und Raiffeisenbanken und von öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen, weil diese Institute eigene Sicherungssysteme bei Bankenpleiten haben.

Den kompletten Überblick finden Sie im Internet unter www.vz-nrw.de/2015 zum Lesen und Herunterladen.

Text- und Bildquelle: ©Verbraucherzentrale NRW

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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