16. Kölner Versicherungssymposion: Freiheit für Versicherungen

Kontrovers diskutierten Experten aus Wissenschaft und Praxis auf dem 16. Kölner Versicherungssymposium des Instituts für Versicherungswesen (IVW) über die Einflüsse des Staates auf die Versicherungsbranche. Das hochrangig besetzt Forum konnte sich beispielsweise im Bereich der Altersvorsorge nicht einigen, wie viel „Staat“ sinnvoll ist. Während Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Meinung vertrat, wer fördert darf auch den rechtlichen Rahmen bestimmen, befand Roland Weber, Vorstand bei der Debeka Versicherung die derzeitige Förderung von Altersvorsorgeprodukte zu niedrig, aber die Regulierung durch den Staat zu hoch.

Einigen konnte sich die Diskutanten immerhin darauf, dass optimale Regulierung nicht immer im "erste Wurf" möglich sei, wie man am Beispiel der Riester-Policen sehe. Daher müsse der Staat notfalls schnell Fehler korrigieren. Einen solche Fehler sieht Gatschke darin, dass bei Vorsorgeprodukten immer noch keine Kostentransparenz bestehe und die Verbraucherschützer daher weiter gezwungen seinen Einzelklagen zu führen. Einigkeit herrscht hingegen zur Frage, dass Verbraucher bei der Regulierung mehr eingebunden werden müssten. Der Zwang zu immer mehr Informationen, die gar nicht gelesen würden, sei kontraproduktiv.


Umstrittene Bürgerversicherung
Wenig Konsens gab es zudem in der Diskussion um die Zukunft der Privaten Krankenversicherung (PKV), weil die Positionen der Kontrahenten festgezurrt scheinen. Energisch lehnt Volker Leienbach vom Verband der Privaten Krankenversicherer die Bürgerversicherung ab, die von Armin Lang, SPD Sozialexperte, gefordert wird. Nach Ansicht von Leienbach steuert die Gesundheitspolitik hier auf eine verdeckte Verschuldung zu und löse das Demografie-Problem, dass immer mehr Menschen immer älter werden und damit immer höhere Gesundheitskosten verursachen in keiner Weise. Nach Meinung von Lang muss sowohl die Private, wie die Gesetzliche Krankenversicherung reformiert werden. "Dann müssten die gleichen steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die privaten Anbieter gelten", forderte Debeka-Vorstand Weber. Vollkommen unklar sei, was mit den Alterungsrückstellungen der PKV geschehen soll. Die SPD fordere eine Mitnahme der Alterungsrückstellung "im Rahmen der Verfassungsmäßigkeit".

Abschaffen möchte die SPD die Zwei-Klassen-Medizin. Daher soll es nur ein Vergütungssystem für Ärzte geben. Bei der Pflegeversicherung war sich das Plenum einig, dass es entgegen des derzeitigen Koalitionsvertrags keine zusätzlich Pflicht zur Vorsorge geben soll. Gleichzeitig gebe es natürlich eine Pflegelücke und daher sei aber mehr Versicherungsschutz wünschenswert. Professor Hans-Peter Schwintowski verwies darauf, dass der Staat durch sein Nichthandeln schon eine Pflichtversicherung für die nachfolgende Generation eingeführt habe.

"Durch den Unterhaltsanspruch wird die junge Generation automatisch belastet", so der Jurist von der Berlin Humboldt-Universität. Über das Ausmaß der Belastung herrschte aber im Plenum keine Einigkeit. "Wer etwas anspart, kann davon später seine zusätzlich notwendigen Pflegekosten bezahlen", meint Eva Scharbatke, Ärztin und FDP-Mitglied. Sie forderte die Politik auf, mehr über die Pflegelücke aufzuklären.


Kein Zwang beim Haus- und Privathaftpflicht-Schutz
Während die Schweiz mit dem Elementarschaden-Pool, bereit eine Pflichtversicherung für Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen eingeführt hat, wird die für Deutschland nicht als sinnvoll erachtet. Die "herrschende Meinung" in der Diskussion zwischen Marin Wüthrich, vom Elementarschaden-Pool, Oliver Andre Hauner vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Professor Dirk-Carsten Günther, von der Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr sprach sich gegen einen Kontrahierungszwang aus. Die Kontrolle der 30 Millionen Gebäude und möglicher Bußgelder bei Nichtversicherung seien ein viel zu großer Verwaltungsaufwand. Zudem sei eine bezahlbare Marktlösung vorhanden.

Derzeit wächst aber die Versicherungsdichte noch deutlich zu langsam. Erst rund 20 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland sind gegen zusätzliche Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben geschützt. Ein Grund: "Die Deutschen versichern immer noch lieber ihr Handy mit 40 Euro als ihr Haus mit 60 Euro", so Günther. Fatal wirke nach aller Meinung des Plenums, die "Gummistiefelpolitik". So würden Politiker immer wieder nach schweren Naturkatastrophen mediengerecht in Gummistiefeln den Bürgern staatliche Unterstützung versprechen. Damit werde jede Prävention untergraben. Positiv kann nach Einschätzung von Günther das neue System der Abwahl des zusätzlichen Elementarschutzes wirken.

Seit 2010 müssen die Kunden den Zusatznaturschutz explizit abwählen. Überlegenswert sei es zudem, ob ein neuer Name, wie Naturgewalten-Versicherung, die Versicherungsdichte erhöhen könnte. Die Versicherer selbst sollten bei problematischen Risiken Konsenslösungen finden. Neben einer höheren Selbstbeteiligung sei Versicherungsschutz vielleicht möglich, wenn bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen würden. Günther: "Wer sein Haus mit Balken sichert, der reduziert den Schaden, denn es kommt kein Schlamm mehr rein." Eine Private Pflicht-Haftpflichtversicherung wird es nach dem Willen des Kölner Wissenschaftssymposiums auch künftig nicht geben.

Professor Peter Schimikowski vom IVW erinnerte daran, dass es in Deutschland derzeit schon rund 300 Pflicht-Haftpflichtversicherungen gibt. Selbst Falkner oder Hundehalter müssen eine Tierhalterhaftpflicht vorweisen. Im betrieblichen Bereich liege die Deckung des durch den Haftpflichtschutz bei 100 Prozent; im privaten Bereich immerhin bei rund 70 Prozent. Zudem könnten sich Kunden über die Forderungsausfalldeckung gegen nicht versicherte Schädiger schützen.

Bild: © Diter Schütz/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Branche News