Mit deutlich härteren Regeln für den Vertrieb will die Branche den Verkauf ihrer Produkte transparenter gestalten. Damit soll wohl der politische Druck der auf dem Provisionsverkauf lastet, entschärft werden. Gleichzeitig soll der Versicherungsombudsmann einen größeren Spielraum erhalten. Die Eckpunkte der Reform wurden jetzt auf der Euroforum-Tagung "Transparenz in Lebensversicherung und Altersvorsorge" in Köln vorgestellt.
Zum vorgelegten 10-Punkte-Plan möchte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) derzeit aber noch keine Stellung nehmen. Dem vorliegenden Papier ist aber zu entnehmen, dass die Branche einen Verhaltenskodex für den Vertrieb erlassen möchte. Außerdem soll eine Checkliste die Verkäufer künftig mehr disziplinieren. Verbesserungen in der Verständlichkeit sind für die gesetzlich vorgeschriebene Produktkurzinformation vorgesehen. Außerdem sollen die Vertriebs- und Abschlusskosten der Höhe nach begrenzt werden.
Die Umdeckung in den Griff bekommen
Für Riester-Verträge, bei denen die staatliche Zulage auf einen neuen Vertrag überführt wird, ist eine Beschränkung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten geplant. Damit will die Branche die derzeit immer wieder aus Provisionsinteresse praktizierte Umdeckung, also die Übertragung des angesparten Riesterkapitals auf einen neuen Vertrag, in den Griff gekommen. Solche Neuabschlüsse, bei denen zusätzliche Abschlussprovisionen anfallen, sind für den Kunden meist nachteilig.
Bei Fondspolicen sollen die Vertriebe künftig gezwungen werden, sämtliche Rückerstattungen aufzudecken. Außerdem plant die Branche, die Verbindlichkeitsgrenze des Versicherungsombudsmanns zu verdoppeln. Derzeit sind Versicherer nur bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro an eine Entscheidung des Schlichters gebunden, künftig soll der Wert bis zu 10.000 Euro betragen. Der Versicherungsombudsmann, Prof. Günter Hirsch, wollte zu dieser Änderung keine Stellung nehmen. Eine solche Veränderung könnten nur die Gremien treffen. Sie tagen erst im Herbst.
Zum vorgelegten 10-Punkte-Plan möchte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) derzeit aber noch keine Stellung nehmen. Dem vorliegenden Papier ist aber zu entnehmen, dass die Branche einen Verhaltenskodex für den Vertrieb erlassen möchte. Außerdem soll eine Checkliste die Verkäufer künftig mehr disziplinieren. Verbesserungen in der Verständlichkeit sind für die gesetzlich vorgeschriebene Produktkurzinformation vorgesehen. Außerdem sollen die Vertriebs- und Abschlusskosten der Höhe nach begrenzt werden.
Die Umdeckung in den Griff bekommen
Für Riester-Verträge, bei denen die staatliche Zulage auf einen neuen Vertrag überführt wird, ist eine Beschränkung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten geplant. Damit will die Branche die derzeit immer wieder aus Provisionsinteresse praktizierte Umdeckung, also die Übertragung des angesparten Riesterkapitals auf einen neuen Vertrag, in den Griff gekommen. Solche Neuabschlüsse, bei denen zusätzliche Abschlussprovisionen anfallen, sind für den Kunden meist nachteilig.
Bei Fondspolicen sollen die Vertriebe künftig gezwungen werden, sämtliche Rückerstattungen aufzudecken. Außerdem plant die Branche, die Verbindlichkeitsgrenze des Versicherungsombudsmanns zu verdoppeln. Derzeit sind Versicherer nur bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro an eine Entscheidung des Schlichters gebunden, künftig soll der Wert bis zu 10.000 Euro betragen. Der Versicherungsombudsmann, Prof. Günter Hirsch, wollte zu dieser Änderung keine Stellung nehmen. Eine solche Veränderung könnten nur die Gremien treffen. Sie tagen erst im Herbst.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek