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Zweitmarkt für Lebensversicherungen

Markt, auf dem Rechte aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen gehandelt werden. Zwei Vertragsgestaltungen sind gebräuchlich. Variante 1: Der Versicherungsnehmer tritt seine Rechte und Pflichten an den Investor (Käufer des Lebensversicherungsvertrags) ab. Der Vertrag wird unverändert fortgeführt, das Unternehmen muss nicht zwingend vom Verkauf des Vertrags Kenntnis erlangen. Variante 2: Der Investor zahlt dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung und übernimmt seine Funktion. Wenn die Todesfallleistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten übersteigt und der Versicherte nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch ist, müssen zum Schutz des Versicherten (§ 150 VVG) vertragliche Regeln getroffen werden. Die auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen gehandelten Verträge stammen zum größten Teil aus angelsächsischen Ländern (Großbritannien, USA), und nur wenige deutsche Verträge sind dort zu finden. Bei einem nach deutschem Recht abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer nach § 169 VVG jederzeit das Recht, ihn zu kündigen und sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Da aber der gesetzlich garantierte Rückkaufswert i.d.R. nahe an dem Betrag liegt, den ein Investor zu zahlen bereit ist, um den Vertrag auf eigene Rechnung fortzuführen, gibt es kaum Anreize, Verträge über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu veräußern. Zu bedenken ist, dass Käufer und Verkäufer auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen durch Intermediäre zusammengeführt werden müssen, was Transaktionskosten verursacht. Die Transaktionskosten zuzüglich Rückkaufswert dürfen wiederum den ökonomischen Wert des zu veräußernden Vertrags nicht übersteigen; denn ansonsten wird der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt für den Versicherungsnehmer sinnlos, weil der Rückkaufswert, den er von seinem Versicherugnsunternehmen erhalten würde, höher als der Verkaufpreis wäre. Anders sind die Verhältnisse in Großbritannien: Gesetzlich vorgeschriebene Rückkaufswerte sind dort nicht bekannt, und die von den Lebensversicherern angebotenen Beträge liegen häufig deutlich unter den ökonomischen Werten der Verträge. Mit entsprechend großen Spannen ist es dann für Intermediäre interessant, Investoren und verkaufswillige Versicherungsnehmer zu verbinden.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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