Zuschüsse
Im Versicherungsvertrieb leistungsunabhängige, insbesondere auch vom Umfang des vermittelten Geschäfts losgelöste Geldzahlungen von Versicherungsunternehmen an Vertriebspartner. Das Einkommen von Versicherungsvermittlern besteht grundsätzlich aus Provisionen bzw. Courtagen. Daneben gewähren Versicherungsunternehmen den für sie tätigen Versicherungsvertretern einmalige oder regelmäßige Zuschüsse. Diese dienen als Unterstützung zur Kostendeckung der Agentur (z.B. zum Aufbau des Agenturbetriebs oder als Mietzuschüsse). Zuschüsse werden i.Allg. nicht mit Provisionen verrechnet und sind zeitlich befristet. Versicherungsmakler erhalten i.Allg. keine Zuschüsse, was aber nicht ausschließt, dass im Einzelfall ein Zuschuss gezahlt wird, wenn der Makler eine sonst dem Versicherungsunternehmen obliegende Aufgabe übernimmt.
Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich