Vorauszahlung auf Versicherungsleistungen
Diskontierte Auszahlung von Versicherungsleistungen aus einer Lebensversicherung zu einem Zeitpunkt vor Fälligkeit. Die Versicherungsnehmer haben ein vertragliches Recht auf eine Vorauszahlung auf Versicherungsleistungen. Da allerdings Versicherungsunternehmen grundsätzlich keine Kreditgeschäfte tätigen dürfen und auch Spekulationen gegen das Unternehmen vermieden werden sollen, sind Vorauszahlungen auf Versicherungsleistungen auf die zum Zeitpunkt der Auszahlung garantierten Rückkaufswerte begrenzt.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf