Vertriebsschulung
1. Begriff: Alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Vertriebstätigkeit vorausgehen, diese erleichtern, verbessern oder absichern.
2. Einordnung und Bedeutung: In der Versicherungspraxis sehr bedeutender Teilaspekt der Verkaufsförderung, im Hinblick auf ihre Besonderheiten jedoch wie ein eigenständiges Marketinginstrument eingeordnet. Dies entspricht auch der üblichen Arbeitsteilung und den Ausprägungen der Aufbauorganisation in den Versicherungsunternehmen. Die Vertriebsschulung hat durch die EU-Vermittlerrichtlinie zusätzlich an Bedeutung gewonnen, infolge derer selbstständige Vermittler für ihre Zulassung einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Darüber hinaus stellen Verhaltenskodizes der Versicherer- und Vermittlerverbände sowie eine Neufassung der EU-Vermittlerrichtlinie (EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie) verschärfte Anforderungen an die laufende Fortbildung.
3. Inhalte: Fachschulungen, Beratungs-, Verkaufs- und Führungstrainings in vielfältigen Facetten, je nach den konkreten Anforderungsprofilen für die jeweiligen Vertriebspartner.
Autor(en): Prof. Dr. Horst Müller-Peters