Versicherung auf verbundene Leben
Risikolebensversicherung oder gemischte Versicherung, die auf das Leben von zwei oder mehreren versicherten Personen abgeschlossen wird. Je nach Ausgestaltung des Vertrags wird die Todesfallleistung bei Tod der ersten versicherten Person, der letzten versicherten Person oder beider bzw. aller versicherter Personen erbracht.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf