Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
1. Begriff: Leistungen des Arbeitgebers zu einem Vermögensaufbau.
2. Merkmale: Die VWL bezeichnen die meist im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Leistungen des Arbeitgebers an ihre Arbeitnehmer. Im Rahmen des 5. Vermögensbildungsgesetzes können VWL in unterschiedliche Anlageformen eingebracht werden, wie Bausparverträge oder Aktienfonds, aber auch in private Rentenversicherungen. Die Leistungen gelten als Arbeitslohn und sind daher zu versteuern.
Autor(en): Uwe Laue