Verletzungsgeld
Leistungsart in der privaten Unfallversicherung. Ein Verletzungsgeld wird bei bestimmten Verletzungen aufgrund eines Unfalls als prozentualer Anteil der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Die Höhe des prozentualen Anteils richtet sich nach der Verletzungsgeld-Tabelle. Diese wird in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung hinterlegt. In der Tabelle werden diverse Verletzungen mit einem dafür festgelegten Prozentsatz versehen, ähnlich wie in der Gliedertaxe.
Autor(en): Jürgen Engel