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Verhaltenskodex GDV

1. Begriff: Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) im Jahr 2010 unter Eigeninitiative der Branche entwickelter Kodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten.

2. Hintergrund und Zielsetzung: Die Versicherungsunternehmen tragen eine hohe gesellschaftspolitische Verantwortung. Vor diesem Hintergrund haben sich die deutschen Versicherer zum Ziel gesetzt, das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität der Versicherungsvermittlung zu stärken. Der Verhaltenskodex soll dazu beitragen, die hohe Qualität beim Vertrieb von Versicherungsprodukten zu sichern und auszubauen.

3. Ausgestaltung: Der Verhaltenskodex richtet sich an die Vorstände der Versicherungsunternehmen und ist Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern. Am 14.11.2012 wurde von der Mitgliederversammlung des GDV eine Neufassung des Verhaltenskodex für den Vertrieb beschlossen. Dabei wurde der Verhaltenskodex um die Themen Compliance, Weiterbildung von Versicherungsvermittlern (Weiterbildungsintiative der Versicherungswirtschaft) und Evaluierung erweitert. Der Verhaltenskodex umfasst somit nunmehr elf Leitlinien, die die Wertmaßstäbe für den Vertrieb von Versicherungsprodukten transparent darstellen. Die Versicherungsunternehmen können dem neuen Verhaltenskodex auf freiwilliger Basis beitreten. Um dem Kodex zu entsprechen, geben sich die Unternehmen individuelle Regeln und fassen diese in Form einer Compliance-Management-System-Beschreibung (CMS-Beschreibung) zusammen. Zur Evaluierung wählen die beigetretenen Versicherungsunternehmen zwischen einer Angemessenheits- oder Wirksamkeitsprüfung, die alle zwei Jahre durch unabhängige Wirtschaftsprüfer durchgeführt wird. Das Ergebnis der Prüfung (Prüfungsbericht) sowie die individuelle CMS-Beschreibung des Versicherungsunternehmens werden auf der Homepage des GDV veröffentlicht.

Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich

 

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