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Unterjährige Beiträge

1. Begriff: Laufende Beiträge, die nicht nur zu Beginn des Versicherungsjahres, sondern ratierlich halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich fällig werden.

2. Ermittlung: Die unterjährigen Beiträge ergeben sich aus den auf Jahresbasis kalkulierten laufenden Beiträgen mittels Division durch 2, 4 oder 12 und Addition eines Ratenzuschlags für den Zinsverlust und den erhöhten Verwaltungsaufwand.

3. Arten: Zu unterscheiden ist zwischen echten und unechten unterjährigen Beiträgen. Echte unterjährige Beiträge werden nur bis zum Eintritt des Versicherungsfalls fällig, während die unechten unterjährigen Beiträge bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres entrichtet werden müssen. Im Fall echter unterjähriger Beiträge berücksichtigen die Ratenzuschläge auch das Risiko des Beitragsausfalls aufgrund des Eintritts des Versicherungsfalls.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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