Unerlaubte Handlung
Widerrechtlicher Eingriff in geschützte Rechtsgüter oder Rechte Dritter. In §§ 823 ff. BGB sind für unerlaubte Handlungen gesetzliche Haftpflichtbestimmungen aufgeführt, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Schadenersatz verpflichten.
Autor(en): Frank Sievers