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Versicherungslexikon

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Unerlaubte Handlung

Widerrechtlicher Eingriff in geschützte Rechtsgüter oder Rechte Dritter. In §§ 823 ff. BGB sind für unerlaubte Handlungen gesetzliche Haftpflichtbestimmungen aufgeführt, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Schadenersatz verpflichten.

Autor(en): Frank Sievers

 

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