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Versicherungslexikon

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Überfälligkeitsmeldung

Meldung unbezahlter Forderungen bei Überschreiten der Fälligkeit. In der Kreditversicherung muss der Versicherungsnehmer dem Kreditversicherer von Kunden, für die ein Kreditlimit festgesetzt wurde, jede unbezahlte unversicherte Forderung mitteilen, sobald die im Versicherungsschein angegebene Überfälligkeitsfrist überschritten ist. Die Überfälligkeitsfrist beginnt mit Ablauf des mit dem Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung vereinbarten Zahlungsziels.

Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs

 

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