Serienschadenklausel
Klausel in Versicherungsverträgen, nach der grundsätzlich mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache als ein Schadenereignis gelten. Instrument in der Haftpflichtversicherung insbesondere von Industriekunden zur Leistungsbegrenzung. Die Serienschadenklausel kommt sowohl in der Erstversicherung als auch in der Rückversicherung vor. Zweck der Regelung ist, dass für die einzelnen und zusammengefassten Schadenereignisse einer jeden Schadenserie die Deckungssumme nur einmal zur Verfügung gestellt werden soll.
Autor(en): Dr. Michael Pickel