Schadensteuerung
1. Begriff: Bezeichnung für die Aktivitäten eines Versicherers, mit denen versucht wird, Einfluss auf die Behebung des Schadens zu nehmen.
2. Ziele: Ziele der Schadensteuerung liegen darin, die Ausweitung des Schadens zu verhindern und die Schadenbeseitigung dadurch kostengünstiger zu gestalten, dass Dienstleister die Reparatur bzw. Instandsetzung durchführen, mit denen das Versicherungsunternehmen Großkundenkonditionen vereinbart hat.
3. Beispiele: a) Im Bereich der Kfz-Schadenregulierung stehen die Vermittlung des Reparaturauftrags an eine Partnerwerkstatt des Versicherers, eines Ersatzfahrzeugs für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, einer Schadenbegutachtung durch einen Sachverständigen des Versicherers oder eines von ihm beauftragen Sachverständigen (und damit die Einflussnahme auf die Restwertermittlung via Restwertbörsen, die Reparaturmethode oder die Frage Erneuerung vs. Instandsetzung) im Vordergrund.
b) Im Bereich der Sachversicherung geht es v.a. bei gewerblichen Schäden um die Vermittlung von Spezialunternehmen und die Koordination der Wiederherstellung der Produktionsfähigkeit des versicherten Betriebs. Bei privaten Sachschäden werden Bautrocknungs- bzw. Sanierungsunternehmen bei Leitungswasserschäden ebenso vermittelt wie z.B. Glaser bei Gebäude-Glasbruchschäden.
c) In der Rechtsschutzversicherung unterhalten einige Versicherer Vertrauensanwaltsnetze, in die sie ihre ratsuchenden Versicherungsnehmer steuern, um insbesondere wenig aussichtsreiche Gerichtsverfahren zu vermeiden oder dem Versicherungsnehmer einen auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt zur effektiven Erledigung des Rechtschutzfalls zu benennen.
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg