Schadenrückversicherung
Bezeichnung für alle Rückversicherungsdeckungen, bei denen im Versicherungsfall nicht eine fest vereinbarte Versicherungssumme (wie z.B. in der Lebensversicherung) bezahlt, sondern eine Schadenzahlung in Abhängigkeit von der konkreten Schadenhöhe geleistet wird. Dieses Prinzip hat in allen Versicherungszweigen der Sachversicherung und in der Haftpflichtversicherung Gültigkeit.
Autor(en): Dr. Michael Pickel