Risikoteilungspolitik
1. Begriff: Summe aller Entscheidungen im Versicherungsunternehmen über die Beteiligung von Dritten an den versicherten Risiken. Element der versicherungstechnischen Risikopolitik. Im Sinne der Risikoteilungspolitik werden übernommene Risiken und deren Schadenverteilungen gegen Beteiligung an der Prämie an weitere Versicherungsunternehmen oder an einen Versicherungspool teilweise, im Extremfall auch vollständig (Fronting) abgegeben.
2. Formen: Risikoteilung kann durch Mitversicherung, Rückversicherung und Versicherungspools erfolgen.
3. Ziele: Die Risikoteilungspolitik soll potenzielle Schadenausschläge f.e.R. mindern und somit den Risikoausgleich im Kollektiv fördern.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo