Reparaturkosten
Kosten für die Reparatur von Wirtschaftsgütern, bei denen kein Totalschaden, sondern nur ein Teilschaden vorliegt, der noch reparaturfähig ist. Die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalls werden bei den einschlägigen Versicherungen typischerweise übernommen. Verbleibt nach der Reparatur eine Wertminderung, so wird auch dafür eine Entschädigung geleistet.
Autor(en): Stefan Andersch