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Reiseabbruchversicherung

Versicherung zusätzlicher Kosten (Reisekosten, Übernachtungskosten), wenn die angetretene Reise vorzeitig abgebrochen wird oder sich die Rückkehr verzögert. Versichert sind nur wichtige Rücktritts- oder Verzögerungsgründe, wie a) Tod, Unfall oder schwere Erkrankung des Versicherten oder enger Familienangehöriger,
b) Feuer oder Straftaten, bei denen der Versicherte einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleidet oder zur Aufklärung am Heimatort sein muss. Der Einschluss gebuchter, aber nicht genutzter Reiseleistungen ist möglich. Häufig wird die Reiseabbruchversicherung mit einer Reiserücktrittskostenversicherung kombiniert.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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