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Rechtsschutzfall

1. Begriff: Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung. Der Begriff des Rechtsschutzfalls definiert, unter welchen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Voraussetzungen die Eintrittspflicht und damit die Sorgeleistungs- und Kostentragungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Die Definition unterscheidet sich für die einzelnen Leistungsarten.

2. Merkmale: Der Rechtsschutzfall muss nach Abschluss des Rechtsschutzvertrags bzw. nach Ablauf einer vereinbarten Wartezeit, vor Beendigung des Rechtsschutzvertrags sowie im örtlichen Geltungsbereich der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) eingetreten sein.

Autor(en): Thomas Rainer Tögel

 

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