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Versicherungslexikon

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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Zweig der Rechtsschutzversicherung. Bis 1994 mussten Versicherungsbedingungen vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden. Es gab markteinheitlich die Bedingungsgenerationen ARB 1954, 1969, 1975 und 1994. Seither können die Versicherer individuelle Bedingungen vereinbaren, was zu einer immer stärkeren Differenzierung von Versicherungsschutz im Rechtsschutzmarkt führt. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gibt jedoch Musterbedingungen heraus, an denen sich die Unternehmen orientieren.

Autor(en): Thomas Rainer Tögel

 

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