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Rechnungsprüfung

1. Begriff: Überprüfung der von den Leistungserbringern erstellten Rechnungen. Im Weiteren wird die Rechnungsprüfung beispielhaft für das Gesundheitswesen und die private Krankenversicherung (PKV) näher erläutert.

2. Arten: a) Rechnungsprüfung beim Versicherer: Die Rechnungsprüfung im privaten Krankenversicherungsunternehmen dient der Überprüfung des tarifabhängigen Anspruchs auf Kostenerstattung der von Privatpatienten eingereichten Rechnungen. Sie schützt so das Versicherungskollektiv vor ungerechtfertigten Leistungsinanspruchnahmen. Dies ist v.a. im Interesse der im jeweiligen Tarif versicherten Personen, die über ihre Beiträge letztlich die individuellen Leistungsansprüche finanzieren.
b) Rechnungsprüfung beim Privatpatienten: Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität von Rechnungen medizinischer Leistungserbringer durch den Privatpatienten. Auch die Rechnungsprüfung des Privatpatienten trägt zu stabilen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung (PKV) bei bzw. schützt den Privatpatienten vor nicht zu rechtfertigenden Forderungen.

3. Kriterien:
a) Anspruch auf Kostenerstattung,
b) Plausibilität der Rechnung,
c) Rechtfertigung der Höhe der Steigerungssätze,
d) Rechnungsbetrag,
e) Minderungsbetrag bei stationärer Leistung,
f) Datum der Leistungserbringung.

4. Rechnungsprüfung im Internet: Unter www.derprivatpatient.de wird den Privatpatienten als Service des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe privat(zahn)ärztliche Rechnungen auf Konformität mit den Abrechnungsbestimmungen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte geprüft werden können.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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