Rabattschutz
Tarifoption in der Kfz-Versicherung, der zufolge der Versicherungsnehmer gegen einen Prämienzuschlag einen „Schaden frei“ hat. Sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung der Rabattschutz vereinbart, erfolgt im Schadenfall keine Rückstufung des Versicherungsvertrags im System der Schadenfreiheitklassen, d.h. der Versicherungsnehmer schützt seinen Schadenfreiheitsrabatt. Meist ist die Vereinbarung auf einen Schadenfall pro Jahr beschränkt. Im Markt werden verschiedene Varianten angeboten, die sich allerdings nur im Detail unterscheiden.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann