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Prozessfinanzierung

Prozesskostenfinanzierung. Juristische Finanzdienstleistung. Übernahme sämtlicher Prozesskosten für einen Rechtsstreit gegen eine Beteiligung am erstrittenen Erlös. Der Prozessfinanzierer begutachtet die Erfolgsaussichten (siehe auch Prüfung der Erfolgsaussichten) des zu finanzierenden Rechtsstreits und übernimmt im Fall einer positiven Würdigung die Prozesskosten. Als Gegenleistung wird er zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz am Prozesserfolg beteiligt. Im Unterschied zur Rechtsschutzversicherung kann eine Prozessfinanzierung auch für ein bereits laufendes Verfahren vereinbart werden.

Autor(en): Thomas Rainer Tögel

 

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